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Touristik: Revision der Pauschalreiserichtlinie soll kommen

01.11.2022 15:55 Uhr | Lesezeit: 5 min
Touristik: Revision der Pauschalreiserichtlinie soll kommen
Für das kommende Jahr wird eine Revision der Pauschalreiserichtlinie erwartet
© Foto: Daniela H./stock.adobe.com

Auf EU-Ebene wird für 2023 eine Revision der Pauschalreiserichtlinie erwartet, für diesen Fall fordert der DRV eine Art Pandemieklausel.

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Der Beginn der Corona-Krise im März 2020 habe gezeigt, dass „die Geschwindigkeit politischer Entscheidungsprozesse – besonders auf europäischer Ebene – nicht ausreichend schnell ist“, sagte Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV), bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem europäischen Dachverband ECTAA in Brüssel. Hintergrund des Treffens war die für das kommende Jahr erwartete Revision der Pauschalreiserichtlinie, für die Inger „eine Art Pandemieklausel“ forderte.

„Bei umfassenden Störungen der Reisekette in mehreren EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise einer weltweiten Reisewarnung müssen Mechanismen entwickelt werden, die Reisende und Reiseunternehmen gleichermaßen schützen. Hier sollte die EU-Kommission im Rahmen der anstehenden Revision der Pauschalreiserichtlinie einen klugen Vorschlag machen“, forderte Inger.

DRV warnt vor weiteren Belastungen für Reiseveranstalter

Vor allem gehe es auch um einen fairen Wettbewerb, betonte Dirk Inger. „Pauschalreisen stehen nicht nur im Wettbewerb untereinander. Kunden vergleichen sie auch mit Einzelleistungen, die deutlich geringeren Verbraucherschutzanforderungen unterliegen.“ Während es in Deutschland traditionell einen großen Pauschalreisemarkt gebe, sei dies in der EU anders. „EU-weit sind lediglich neun Prozent aller Reiseleistungen Pauschalreisen. Deswegen muss die EU-Kommission darauf achten, dass Verbraucherschutzanforderungen nicht im ohnehin schon sehr verbraucherfreundlichen Pauschalreisemarkt weiter erhöht werden“, forderte Inger. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass am Ende weniger Verbraucherschutz herauskomme. Und zwar genau dann, wenn die preissensiblen Kunden sich verstärkt den weniger geschützten Einzelleistungen zuwenden. Das dürfe „nicht das Ergebnis einer Revision sein“, betonte der DRV-Hauptgeschäftsführer.

Frank Oostdam, Präsident der ECTAA, ergänzte: „Die geplante Reform der Pauschalreiserichtlinie könnte zu einer schlechteren rechtlichen Absicherung bei vielen Verbrauchern führen. Stattdessen sollte die EU die positive Entwicklung in der Reisebranche unterstützen und stärker auf die Vorteile von Pauschalreisen aufmerksam machen. Das erhöht den Verbraucherschutz.“

Revision der Pauschalreiserichtlinie

Ziel der EU-Pauschalreiserichtlinie, deren Umsetzung in deutsches Recht für Buchungen, die seit dem 1. Juli 2018 zur Anwendung kam, war ursprünglich ein verbesserter Kundenschutz in allen Mitgliedstaaten der EU. Damit verbunden waren zahlreiche Auflagen für Reisebüros und Reiseveranstalter, die wegen der damit einhergehenden Bürokratie und den Belastungen auch für Reiseveranstalter seitens DRV von Beginn an immer wieder kritisiert worden sind. Die Krise aufgrund der Corona-Pandemie hat die Reformbedürftigkeit der Pauschalreiserichtlinie sichtbar gemacht. Vom 15. Februar 2022 bis zum 10. Mai 2022 veranlasste die Europäische Kommission daher eine öffentliche Anhörung zur Pauschalreiserichtlinie bei der sich relevante Akteure äußern konnten. Ein erster Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie wird laut DRV im Laufe des kommenden Jahres erwartet.

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