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Fahrsicherheit: Unfallfrei durch den Herbst

09.11.2022 13:02 Uhr
Fahrsicherheit: Unfallfrei durch den Herbst
Im Herbst kann Laub gerade auf kurvigen Straßen eine Gefahr darstellen
© Foto: ollo/iStock

Etwa jeder zweite Verkehrsunfall mit Personenschaden lässt sich auf schwierige Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse zurückführen. Die früh einsetzende Dunkelheit, Nebel, feuchtes Laub auf den Straßen und Wildwechsel - gerade die herbstliche Jahreszeit kann zur echten Herausforderung am Steuer werden. Ob hinterm Buslenkrad oder unterwegs im privaten Pkw: Hier ein paar Tipps, wie man dennoch sicher ans Ziel kommt.

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Die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht sind ist laut Arag-Versicherung ein zu geringer Sicherheitsabstand und eine zu hohe Geschwindigkeit. Deshalb rät sie: Runter vom Gas! Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt zwar keine genauen Vorgaben, wie viel Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss, doch eine Faustformel außerhalb geschlossener Ortschaften lautet: „Abstand gleich halber Tacho“. Beträgt die Sicht weniger als 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.

Als Orientierungshilfe, um Sichtweiten abzuschätzen, dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen zwölf Meter.

Risikofaktor Herbstlaub

Für Autofahrer sind die hübschen bunten Blätter auf der Straße ein hoher Risikofaktor. Vor allem bei nassem Laub ist eine angepasste und vorausschauende Fahrweise wichtig, bei der insbesondere in Kurven rechtzeitig das Tempo gedrosselt werden sollte. Ansonsten droht auch mit Winterreifen Rutschgefahr.

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Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Eine Pflicht zum Einschalten besteht laut Arag allerdings nicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer muss zusätzlich immer das Abblendlicht, also der normale Scheinwerfer des Fahrzeugs, aktiv sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt laut StVO auch das Einschalten des Standlichts. Die hinteren Nebelschlussleuchten hingegen dürfen nur bei Nebel und erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden! Bei unnötigem Einsatz werden mindestens 20 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt übrigens 50 Stundenkilometer. Doch auch zum Einschalten der Nebelschlussleuchten sind Autofahrer laut der Versicherungs-Experten nicht verpflichtet.

Achtung Wildwechsel

2021 verunglückten rund 2.600 Personen durch Wild auf der Fahrbahn. In der Morgen- und Abenddämmerung ist die Gefahr, auf Wild zu treffen, besonders hoch. Zudem ist im Herbst die Brunft- und Paarungszeit bei Dam-, Rot- sowie Schwarzwild. Dort, wo Schilder vor Wildwechsel warnen, sollten Auto- wie Busfahrer während der Fahrt aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten.

Zur Vorsicht ist auch auf Straßen geraten, die durch Waldgebiete führen. Denn das Wild behält seine gewohnten Wege bei und hier fehlen oft entsprechende Warnhinweise. Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen, heißt es: abblenden, vorsichtig abbremsen und hupen. Zudem muss man mit Nachzüglern rechnen, denn ein Tier kommt selten allein. Ist ein Unfall unvermeidbar, heißt es, so makaber es klingt: Lenkrad festhalten und weiter geradeaus lenken. Abrupte Ausweichmanöver sollten Autofahrer unbedingt vermeiden, um sich nicht selbst zu gefährden.

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