Diese Änderung enthält der Gesetzentwurf 17/3800, der den Ausschüssen vorgelegt wurde. Bisher müssen Fahrer von Lkw und größeren Bussen neben dem Führerschein einen geeigneten Qualifikationsnachweis erbringen. Berufskraftfahrer, die an einem besonderem Stichtag im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind, genießen Bestandsschutz. Kraftfahrer, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erloschen ist, haben laut Gesetz keinen Bestandsschutz mehr und müssen deshalb die Grundqualifikation ableisten. Dies bedeute eine zeit- und kostenintensive Ausbildung, obwohl nicht generell davon auszugehen sei, dass die bis zu den jeweiligen Stichtagen unterstellte Grundqualifikation gegenstandslos wird, heißt es. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun sicherstellen, dass auch Fahrerinnen und Fahrern, deren Fahrerlaubnis vor den maßgeblichen Stichtagen erlischt, die Grundqualifikation weiterhin unterstellt wird. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung stehe es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörden der Länder, eine entsprechende Vorgriffsregelung durchzuführen, um eine zeitnahe Lösung zur Gleichbehandlung der Betroffenen zu ermöglichen. (akp)
Änderung beim BKrfQG soll für Bestandsschutz sorgen
Die Bundesregierung will das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ändern, um Berufskraftfahrern einen Bestandsschutz zu gewähren.