Was in Deutschland bereits seit längerem vorgeschrieben ist, gilt nun in allen EU-Staaten: Fahrgäste müssen sich in Bussen anschnallen, sofern ihr Sitz über einen Sicherheitsgurt verfügt. Eine weitere wesentliche Bestimmung der EU-Richtlinie über die Anschnallpflicht sieht vor, dass Kinder nur noch auf speziellen Kindersitzen transportiert werden dürfen. Die EU-Länder mussten diese Richtlinie bis 9. Mai 2006 in nationales Recht umsetzen. Sechs Mitgliedsstaaten haben Ausnahmen beantragt.
Anschnallpflicht in allen EU-Ländern
Bis zum 9. Mai 2006 mussten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Richtlinie zur Anschnallpflicht umsetzen.