Weil ein Busfahrer zwei zehn- und zwölfjährige Schüler wegen nicht aufgesetzter Corona-Schutzmasken des Busses verwiesen hat, drohen ihm nun arbeitsrechtliche Konsequenzen. Es sei gesetzlich geregelt, dass Kinder unter 14 Jahren nur dann von der Beförderung ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie einer Vertrauensperson oder der Polizei übergeben werden, teilte das im Landkreis Nordwestmecklenburg aktive Unternehmen Nahbus mit. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Auch sei die Nahbus-Leitstelle nicht über den Vorfall informiert worden. Das Unternehmen bedaure den Vorfall vom 17. August zutiefst und entschuldige sich für das Verhalten des Mitarbeiters. Der Vorfall werde arbeitsrechtlich geahndet.
Arbeitsrecht: Wenn ein Busfahrer Kinder nicht mitnimmt
Ein Busfahrer im Landkreis Nordwestmecklenburg hat zwei Kinder wegen nicht aufgesetzter Masken nicht mitgenommen, dies hat arbeitsrechtliche Folgen.