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ÖPNV: Hermann will Schwarzfahren entkriminalisieren

16.08.2022 13:26 Uhr | Lesezeit: 4 min
ÖPNV: Hermann will Schwarzfahren entkriminalisieren
Schwarzfahren sollte keine Straftat sein, meint Verkehrsminister Winfried Hermann (Symbolbild)
© Foto: üstra

Regelmäßig gibt es Vorstöße, das Fahren ohne Fahrschein von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, aktuell will das Verkehrsminister Winfried Hermann.

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Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) fordert, dass Schwarzfahren keine Straftat mehr sein soll. „Schwarzfahren ist eine Sauerei, sollte aber keine Straftat sein“, sagte Hermann der „Deutschen Presse-Agentur“ in Stuttgart. „Dafür sollte niemand ins Gefängnis kommen.“ Hermann argumentiert unter anderem auch mit einer Entlastung der Justiz. Man könne diese von Bagatellverfahren befreien. „Von mir aus kann man das Bußgeld erhöhen, aber Schwarzfahren sollte keine Straftat sein.“

Widerstand kommt vom Koalitionspartner

Mit seinem Vorstoß stößt Hermann innerhalb der Koalition auf deutlichen Widerstand – aus dem CDU-geführten Justizministerium. „Den Ansatz, ein bestimmtes Verhalten zu entkriminalisieren, um damit Kapazitäten in der Justiz zu schaffen, halte ich für verfehlt“, sagte Ministerin Marion Gentges der dpa. „Rechtsstaat funktioniert nicht so, dass wir uns fragen, welche Regeln wir uns mit Blick auf Justizressourcen noch leisten können.“ Stattdessen müsse die Politik die Justiz mit den Mitteln ausstatten, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht.

Gentges argumentiert, dass der Aufwand nicht geringer würde, wenn das Schwarzfahren nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre – statt der Staatsanwaltschaften müssten sich dann Verwaltungsbehörden um die Verfolgung kümmern, die Arbeit würde aus ihrer Sicht nur verlagert. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide würden am Ende doch wieder bei Gerichten und Staatsanwaltschaften landen.

Gentges verteidigte in dem Zusammenhang auch die Ersatzfreiheitsstrafe. Die brauche es als „letzte Konsequenz, damit Geldstrafen als Sanktion ernstgenommen und bezahlt werden“. Man könne zudem Geldstrafen auch abarbeiten. Ins Gefängnis müssten vor allem jene Verurteilten, „die sich beratungsresistent zeigen und sich hartnäckig weigern, die Geldstrafe zu bezahlen oder abzuarbeiten“.

Justizministerium sieht Ahdnung erschwert

Beim Schwarzfahren gehe es nicht nur um Bagatellschäden, betonte Gentges. „Die Bahnkarte im Fernverkehr kostet schnell einen dreistelligen Betrag.“ Die Justizministerin ist überzeugt: Mit einer sogenannten Entkriminalisierung würde das Schwarzfahren zunehmen, die Ahndung und Verfolgung dieser Verhaltensweise würde jedoch erheblich erschwert. Ertappte dürften dann nämlich nicht mehr festgenommen werden.

Auf die Frage, ob Schwarzfahren denn zumindest besser sei als Autofahren, sagte Hermann: „Wer schwarz fährt, hat kein Auto. Das ist keine Alternative.“ Hermann sprach sich auch gegen eine kostenlose Nutzung des Nahverkehrs aus: „Damit nicht der Eindruck entsteht, dass es nichts kostet.“ Er hielte aber einen Sozialrabatt für sinnvoll.

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