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Baden-Württemberg: Busförderung für Dieselbusse nur noch nachrangig

09.03.2023 14:56 Uhr | Lesezeit: 4 min
Baden-Württemberg: Busförderung für Dieselbusse nur noch nachrangig
Für die Förderung von Dieselbussen gelten gewisse Kriterien wie die Ausweitung der fahrplanbedingten Leistungen
© Foto: Daimler

Das Verkehrsministerium legt bei der Busförderung den Fokus auf die Bezuschussung von batterieelektrischen Linienbussen, neu ist die Förderung von Fahrzeugen für On-Demand-Verkehre.

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Das Busförderprogramm des Landes Baden-Württemberg hat im Jahr 2023 ein Volumen von rund 15,5 Millionen Euro. Mit dem Programm verfolge man das Ziel, „die ÖPNV-Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben aus der CVD-Richtlinie (Clean-Vehicle-Directive) zu unterstützen“, erklärte das Landesverkehrsministerium. So werde vor allem die Beschaffung von Linienbussen insbesondere mit emissionsfreier und emissionsarmer Antriebstechnik unterstützt.

Mit den 15,5 Millionen Euro werden nach Angaben des Ministeriums insgesamt 252 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst. dabei entfalle rund ein Viertel aller Förderungen (63 Anträge) auf Fahrzeuge mit emissionsfreier Antriebstechnik. „Fast die Hälfte der Fördermittel wird bereits heute dafür eingesetzt, die Anschaffung von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb zu fördern. Diesen Anteil wollen wir weiter kontinuierlich steigern. Für emissionsfreie Fahrzeuge sollen in diesem Jahr Förderanträge in Höhe von 7,65 Millionen Euro bewilligt werden“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Dieselbusse nur noch nachrangig bezuschusst

Insbesondere um kleinere Unternehmen im ländlichen Raum nicht zu überfordern und dennoch die Ziele einer Flottenerneuerung und der Ausweitung des ÖPNV-Angebots zum besseren Klimaschutz und zum Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu verfolgen, werden laut Ministerium auch in diesem Jahr Linienbusse mit herkömmlichem Antrieb gefördert.

Eine Förderung sei jedoch nur dann möglich, wenn „die neu beschafften Fahrzeuge dazu führen, die fahrplanbedingten Leistungen auszuweiten oder wenn dafür weit ältere Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten aus dem Verkehr genommen werden“. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt knapp 8,3 Millionen Euro.

Ebenso können in diesem Jahr erstmals Kleinbusse gefördert werden, die im Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Diese On-Demand-Angebote ergänzen den liniengebundenen Busverkehr. Für das kommende Förderjahr ist laut Verkehrsministerium geplant, zusätzlich Umrüstungen von Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb auf E-Antrieb zu fördern. Damit soll der Anteil von Fahrzeugen mit emissionsfreiem Antrieb noch schneller wachsen.

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