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Baden-Württemberg: Regierung will Mobilitätsgesetz auf den Weg bringen

19.07.2024 10:24 Uhr
Sprinter Ulm
Minibus in Ulm
© Foto: Sascha Böhnke /Omnibusrevue

Monatelang haben Grüne und CDU über ein Mobilitätsgesetz verhandelt. Nun steht die Einigung. Kommunen sollen künftig etwa eine eigene Abgabe für den Ausbau des Nahverkehrs erheben können.

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Nach monatelangen Verhandlungen zwischen Grünen und CDU will die Landesregierung das Mobilitätsgesetz von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nun auf den Weg bringen. Am Dienstag soll sich der Ministerrat mit dem Gesetzentwurf befassen. 

"Mit dem Mobilitätsgesetz setzen wir einen weiteren Baustein aus dem Koalitionsvertrag um, der uns beim Klimaschutz voranbringt", sagte Hermann auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Gesetz definiere man Leitlinien für eine nachhaltige, klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität.

Das Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für die Einführung eines sogenannten Mobilitätspasses. Damit will das Land den Kommunen die Möglichkeit geben, mit einer Nahverkehrsabgabe den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs zu finanzieren. Im Gegenzug für die Abgabe müssen die Bürgerinnen und Bürger ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort erhalten. Das könnten sie für den Kauf von Zeitkarten einlösen. Um den Mobilitätspass einführen zu können, muss allerdings bereits ein ausreichendes ÖPNV-Angebot vorhanden sein. "Mit Studien und Modellprojekten haben wir dieses Instrument vorbereitet, nun ist die Zeit reif für verbindliche Regelungen", sagte Hermann.

Auf Druck der CDU wurde beim Mobilitätspass allerdings auch abgespeckt. Im ersten Entwurf des Gesetzes war als eine Möglichkeit für Kommunen auch eine Citymaut und eine Abgabe für Arbeitgeber vorgesehen. Nun sollen nur Einwohner oder Fahrzeughalter zur Kasse gebeten werden können. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Dörflinger, sprach von einem deutlich schlankeren Gesetz. "Ein Flickenteppich von verschiedenen Abgaben und zusätzliche Belastungen für die Arbeitgeber hätten nicht in die heutige Zeit gepasst."

Zudem sieht das Gesetz vor, dass künftig in allen Stadt- und Landkreisen sogenannte Radkoordinatoren für durchgängige und sichere Radnetze sorgen sollen. Diese sollen etwa die Gemeinden bei der Planung, beim Bau und beim Erhalt von Radwegen unterstützen. 

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