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bdo: Anpassung des Energiesteuerrechts

15.04.2020 14:05 Uhr | Lesezeit: 3 min
bdo: Anpassung des Energiesteuerrechts
© Foto: bdo

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) spricht sich dafür aus, in der derzeitigen Corona-Krise den sogenannten Entlastungsanspruch im Energiesteuerrecht zugunsten mittelständischer Unternehmen anzupassen.

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Gemäß Paragraf 60 im Energiesteuergesetz sind die Kraftstofflieferanten als Steuerschuldner für die Mineralölsteuer bei der Zusammenarbeit mit unter anderem Busunternehmen verpflichtet, Zahlungsausfälle der Kunden zu vermeiden. Aus diesem Grund gestaltet sich derzeit eine Verlängerung des zivilrechtlichen Zahlungsziels als schwierig, obwohl dies für die betroffenen Unternehmen mit knapper Liquidität eine wichtige Stütze zum Überleben in der Krise sein könnte, schreibt der bdo in einer Pressemitteilung. Konkret wäre der Kraftstofflieferant nach jetzigem Stand verpflichtet, einem Kunden, dem er helfen wollte, strenge Zahlungsziele zu setzen oder mitunter sogar die Lieferung zu verweigern. Dieses Dilemma gilt es zu beseitigen. Möglich wäre dies mit einer entsprechenden Handhabung ausgehend vom Bundesfinanzministerium (BMF).

An die Krise angepasste Handhabung notwendig

Daher hat der bdo gemeinsam mit Partnern aus dem Transportgewerbe und der Mineralölwirtschaft einen Vorschlag erarbeitet, die den Mittelstand sinnvoll entlasten könnte. In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Um die lebensnotwendige Mobilität zu sichern und den vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Sektor beim Überleben in der Krise zu helfen, schlagen wir eine vorübergehend an die Krise angepasste Handhabung der genannten Regelung vor, sollte eines dieser Unternehmen die Krise nicht überstehen und in Insolvenz gehen müssen. Das federführende BMF sollte, zeitlich befristet und ohne eine zeitraubende Gesetzesänderung gegenüber den zuständigen Hauptzollämtern verfügen, dass eine Handhabung von § 60 Energiesteuergesetz angemessen erfolgen darf, wenn diese Erforderlichkeit auf die Folgen der Corona Krise zurückzuführen ist.“

Zu den Unterzeichnern der gemeinsamen Erklärung gehören neben dem bdo der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) und die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW).

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