Nach langen Verhandlungen hat sich der Koalitionsausschuss der Bundesregierung Anfang dieser Woche auf einige Beschlüsse geeinigt, die neben der Anpassung der Klimaschutzgesetzgebung auch die Busbranche relevant sind, bzw. diese direkt betreffen, worauf der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo).
So sollen E-Fuels jetzt grundsätzlich zugelassen werden. Geplant sind „rechtliche und administrative Regelungen, die aktuell einer Ausweitung der Nutzung entgegenstehen, beseitigt“ werden. E-Fuels können zukünftig an Tankstellen verkauft werden. Zeitgleich soll ausgeschlossen werden, dass paraffinische Reinkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischen biogenen Rohstoffen unbeabsichtigt gefördert werden.
Mit Blick auf emissionsfreie Busse und öffentliche Fuhrparks heißt es in den Beschlüssen: „Die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes werden dahingehend geändert, dass im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ab 2030 nur noch bilanziell emissionsfreie Fahrzeuge (insb. Nahverkehrs-Busse) beschafft werden dürfen. Sonderfahrzeuge sind davon ausgenommen. Die bestehende Förderung klimaneutraler Busse einschließlich Infrastrukturen wird bis 2028 verlängert.“
Bundesregierung weitet ihre Ziele aus
Damit positioniere sich die Bundesregierung klar und weite ihre bisherigen Ziele in diesem Sektor aus (Elektrifizierung von 50 Prozent der Stadtbusse bis 2030), so der bdo. Die Bundesregierung setze auch eine Wegmarke für die Zeit nach den Regelungen der CVD (bis 2030 65 Prozent saubere und emissionsfreie Busse). „Gleichzeitig wird angekündigt, dass die Bundesregierung weiterhin die Anschaffung von klimaneutralen Bussen und deren Infrastruktur fördert. Dies sind weitgehende Ankündigungen, die mit nicht unerheblichen Herausforderungen für die Unternehmen und Aufgabenträger einhergehen“, lautet die Einschätzung des bdo.
Allerdings blieben die Ziele der Bundesregierung hinter den Vorschlägen der EU-Kommission zurück. Diese hatte im Februar vorgeschlagen, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Stadtbusse neuzugelassen werden dürfen. Die Bundesregierung bezieht sich jedoch klar auf das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz, das zum einen KMU-Ausnahmen macht und eigenwirtschaftliche Verkehre grundsätzlich nicht mit einbezieht. Darüber hinaus wird in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses von „bilanziell emissionsfreien Fahrzeugen“ gesprochen. Damit bleibe „die Tür für den Einsatz von CO2-neutralen alternativen Kraftstoffen offen und E-Fuels blieben eine Option“, so der bdo weiter.
Man wolle sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass es weiterhin bei den bestehenden Ausnahmen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes bleibt und E-Fuels natürlich auch im Busbereich als emissionsfreie Option gelten, kündigte der Verband an.