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bdo: Stellungnahme zu Änderungsentwurf StVG

19.06.2023 16:26 Uhr | Lesezeit: 4 min
bdo Stellungnahme StVG
Der bdo hat in einer erneut erzwungenen "Nacht-und-Nebel-Aktion" eine Stellungnahme zum Entwurf für die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erarbeitet. Die Bundesregierung ließ dem Verband gerade einmal eine Frist von nur einem Tag. In die Verbändebeteiligung war der bdo gar nicht einbezogen worden.
© Foto: iStock/Tramino

Vergangenen Donnerstag veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Der Entwurf soll es ermöglichen, verkehrsregelnde Verordnungen allein aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung zu erlassen. der Bunde Deutscher Omnibusunternehmen bdo begrüßt diesen Vorschlag grundsätzlich, weist in einer Stellungnahme aber darauf hin, dass im ZUge der Umsetzung Busspuren für andere Nutzer zweckentfremdet werden könnten. Im Hinblick auf die Verkehrswende wären diese Beschränkungen der Kapazität fatal, heißt es von Seiten des Verbandes.

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Wie von dieser Bundesregierung gewohnt wurde dem bdo die großzügige Frist von einem ganzen Tag eingeräumt, um sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Und nicht nur das: in die Verbändebeteiligung wurde der bdo gar nicht erst einbezogen. Mausern sich die privaten Busunternehmen im Land zur Stiefkindschaft innerhalb der Verkehrsgestaltung? Ein Schelm, wer sich übergangen fühlt. Aber eine Eintagesfrist ist immerhin eine Eintagesfrist - und die hat der bdo genutzt.

In seiner Stellungnahme kritisiert der bdo zunächst den Vorschlag für einen neuen § 6 Abs. 1 Nr. 16 StVG, welcher vorsieht, dass Sonderfahrspuren nicht mehr nur für Linienomnibusse und Taxen, sondern auch für die "Erprobung neuer Mobilitätsformen oder der Verringerung der Anzahl von Fahrten" eingerichtet werden könnten und dies eine sehr offene Formulierung darstelle, unter welche nahezu alle bestehenden und künftigen Mobilitätsarten subsumiert werden könnten. Da der städtische Raum begrenzt sei und mit neuen Mobilitätsformen zusätzlicher Verkerhsraum beansprucht werde, müsse der Gesetzgeber hier klarstellen, dass die bestehenden Busspuren nicht durch zusätzliche Nutzungsformen belastet werden dürften. Schon jetzt ermögliche eine zusätzliche Beschilderung, dass Busspuren auch von KRankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern, Bussen im Gelegenheitsverkehr und Elektrofahrzeugen genutzt werden könnten. Gerade durch den steigenden Anteil an Elektrofahrzeugen werde die Kapazität der Busspuren allerdings immer mehr eingeschränkt.  Die Freigabe für weitere Nutzergruppen würde diese Kapazität überlasten und das ursprüngliche Ziel - Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs - verfehlen. Und das vor dem Hintergrund, dass die Verkehrswende steigende Fahrgastzahlen mit sich bringe und die Busspur künftig ohnehin noch intensiver durch Busverkehre beansprucht werde, mahnt der bdo und appelliert, die Busspuren für keinerlei weitere Mobilitätsarten freizugeben.

Die Stellungnahme ist im Volltext unter Stellungnahme des bdo zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu finden.

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