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bdo: Verkehrswende geht nicht ohne Mittelstand

01.03.2018 12:13 Uhr
bdo: Verkehrswende geht nicht ohne Mittelstand
© Foto: bdo

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) fordert Zugang für private Verkehrsunternehmen zur Förderung der Elektromobilität.

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Auf die neue Förderrichtlinie der Bundesregierung zur Anschaffung von Elektrobussen hat der bdo am 26. Februar 2018 mit einem Ruf nach Nachbesserung reagiert. Die neue Richtlinie sehe nun zwar, wie das Bundesumweltministerium kurz zuvor mitgeteilt hatte, eine Übernahme von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten vor, dies greife jedoch nur, wenn fünf oder mehr Fahrzeuge angeschafft werden. Diese festgeschriebene Mindestabnahme überfordere die gut 4.000 kleinen und mittleren Busunternehmen in Deutschland.

Von den gut 75.000 Bussen werden laut bdo hierzulande mehr als 42.000 von privaten mittelständischen Unternehmen eingesetzt. Aufgrund ihrer Betriebsgröße können diese Betriebe die geforderte Mindestabnahme aber nicht stemmen. Die vorgesehene Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften existiere letztlich nur auf dem Papier, da sich in der Praxis kaum zu überwindende Hürden schon bei der Antragsstellung auftürmen würden.

„Der Schutz der Umwelt und Gesundheit fängt nicht beim fünften Neufahrzeug an, sondern beim ersten. Die neue Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität wird diesem ganz einfachen Grundsatz aber leider nicht gerecht und verschenkt daher Chancen bei der Verbesserung der Emissionswerte und der Umweltbilanz. Der aktuelle Vorschlag schneidet den Bus-Mittelstand, der den Großteil der Fahrzeuge auf den Straßen unterhält, von der Förderung ab und muss daher noch einmal nachgebessert werden“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, die Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Gerade mit diesem Ziel vor Augen rufen wir nach einer Nachjustierung der vorliegenden Richtlinie und einem Zugang für alle Unternehmen ab dem ersten neu angeschafften Elektrobus.“

Zu den negativen Folgen der Richtlinie für den Wettbewerb im Verkehrssektor erklärte Leonard: „Diese Förderrichtlinie geht in der jetzigen Form ausgerechnet am Mittelstand vorbei, der für attraktive Angebote und mögliche effiziente Strukturen im ÖPNV steht. Stattdessen werden letztlich nur die kommunalen Großbetriebe gefördert, die weniger Interesse am einzelnen Fahrgast haben müssen. Die geforderte Mindestabnahme stellt zudem eine Wettbewerbsverzerrung dar, die gegen den Small Business Act der EU verstößt. Wir werden daher die jetzige Regelung prüfen lassen und glauben nicht, dass sie so Bestand haben kann.“ (ts)

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