Bericht der EU-Kommission über die Anwendung der 12-Tage-Regelung

13.06.2014 17:20 Uhr
EU Fahne
© Foto: Michael Kappeler/ddp

Mit anderthalbjähriger Verspätung ist soeben der „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Ausnahmeregelung des Artikels 8 Absatz 6a der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (12-Tage-Regelung)“ erschienen.

Das berichtet der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer. Rückblick: Im Rahmen des sogenannten Road Package ist die modifizierte 12-Tage-Regelung eingeführt worden. In diesem Zusammenhang war festgelegt worden, dass die EU-Kommission die Inanspruchnahme dieser (Ausnahme-)Regelung genau überwachen und bis zum 4. Dezember 2012 einen Bericht erstellen sollte.

Dieser Bericht liegt nun vor und kommt zu dem – laut bdo nicht überraschenden – Ergebnis, dass es keine konkreten Hinweise auf „wirklich negative Folgen für die Sicherheit im Straßenverkehr“ gebe. Seitens der Arbeitnehmervertreter sei zwar angeführt worden, dass die zwölf aufeinander folgenden täglichen Lenkzeiten zur „unverhältnismäßigen Ermüdung“ des Fahrers führen würden. Es sind jedoch keine Fakten mitgeteilt worden, die diese Ausführungen belegen könnten.

Die Kommission kommt nach Auswertung aller Stellungnahmen zu dem Fazit, dass es „nicht angebracht“ sei, Vorschläge für „etwaige Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften vorzulegen“. Abermals hat die EU-Kommission somit eine Konsultation dafür genutzt, eine von ihr von vornherein festgelegte Strategie zu untermauern, so der bdo. „Wir werden uns von diesem Ergebnis nicht von unserem Ziel einer flexibleren Gestaltung der Lenk- und Ruhezeiten für den Personenverkehr abbringen lassen, aber es wird einmal mehr deutlich, dass sich die EU-Kommission in ihren Auffassungen wenig von Branchenmeinungen und Fakten beeindrucken lässt“, erklärt der Verband. (ah)

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