Im Gegensatz zur vergangenen Richtlinie gibt es mehrere Neuerungen, die der Verband auf seine kontinuierliche Arbeit zurückführt: - Die Fahrzeugförderung wurde insgesamt leicht angehoben und stärker in Fahrzeugklassen gespreizt. Der 12-Meter-Linienwagen wird nun mit 90.000 Euro gefördert, 20.000 Euro mehr als zuvor. (Ziffer 5.2.4) - Es werden mit begründetem Antrag und Zustimmungen nun auch Regionalbusse gefördert, die nicht niederflurig sind. Diese müssen aber einen stets einsatzbereiten Hublift besitzen. Zuletzt wurden nur Niederflurfahrzeuge gefördert. (Anlage 1.2, Abs. 2) - Betriebshöfe können nun auch wieder gefördert werden. Die Betriebshofförderung war zuletzt eingestellt. (Ziffer 2.3) - Der Nachweis zum Einsatz der Fahrzeuge ist nun auch für Straßenbahnen zu erbringen. - Bei der Besicherung für Omnibusse wurde als weitere Variante die "Sicherungsübereignung" eingefügt (Anlage 1.2 Ziffer 6.2) - Es wird ein Bezug auf die EU-VO 1370/2007 hergestellt. (vgl. Ziffer 4.2) (akp)
Bessere Bus-Förderung in Thüringen
Wie der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmer (MDO) mitteilte, hat der Freistaat Thüringen die Förderrichtlinie für Investitionen im ÖPNV fortgeschrieben. Darin ist auch die Fahrzeugförderung auch für Omnibusse im Stadt- und Regionalverkehr enthalten – die durch den MDO-Einsatz nun günstiger ausfalle.