Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) warnt ihre mehr als 200.000 Mitgliedsunternehmen angesichts der hohen Infektionszahlen davor, ihre Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 zu stark zu lockern. Trotz der jüngsten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung seien die Arbeitgeber verpflichtet, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, gegebenenfalls anzupassen und umzusetzen. Die BG Verkehr hat mittlerweile den allgemeinen Teil ihrer Regeln und Hinweise zum Coronavirus an die neue Rechtslage angepasst, die Aktualisierung der branchenspezifischen Fragen und Hinweise folgt in Kürze.
Bundesweite 3G-Regel in Betrieben entfällt
Als Basisschutzmaßnahmen werden in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter), das Angebot von Homeoffice, Kontaktreduzierung, infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen, Maskenpflicht und regelmäßige betriebliche Testangebote genannt. Als verbindliche gesetzliche Regelung bleibt die Maskenpflicht im Luftverkehr, Personenfernverkehr und – zeitlich begrenzt – dem ÖPNV. Keine Rechtsgrundlage gibt es dagegen für die 3G-Regel für Beschäftigte. Unabhängig von ihrem Impfstatus haben somit alle Beschäftigten wieder Zutritt zum Arbeitsplatz. Ausnahmen sind lediglich durch Landesverordnungen an sogenannten Hotspots möglich.