Mit der ursprünglichen Richtlinie wurde der Rahmen festgelegt, in dem die Mitgliedstaaten eine Maut für Lkws erheben dürfen. Der Vorschlag für die Revision der Eurovignette beinhaltet nun, den EU-Maut-Regelungsrahmen auf alle Fahrzeugklassen und damit auch auf Busse auszuweiten, zeitbasierte Vignettensysteme anzuschaffen, externe Kosten einfacher bei der Berechnung der Mauthöhe zu berücksichtigen sowie Stauzuschläge zu ermöglichen.
Um für die Interessen der privaten Busbranche zu werben, hat der bdo nach eigenen Angaben die entsprechenden Fachminister der Länder sowie die Landesvertretungen angeschrieben und auf mehrere Punkte hingewiesen. Demnach sollten Busse vom Geltungsbereich der Eurovignetten-Richtlinie ausgenommen werden, da der Verkehrsträger in Deutschland seine Wegekosten schon heute komplett selbsttrage. Des Weiteren sollte ein fairer Wettbewerb im Straßenpersonenverkehr sichergestellt werden, da der Bus im direkten Wettbewerb mit dem Pkw eine erheblich bessere Klimabilanz aufweise und somit bei der vorgeschlagenen Ausweitung der Eurovignetten-Richtlinie auf Omnibusse entsprechende Maßstäbe für den Pkw bemautet werden müssten. Es müsse gewährleistet werden, dass der Bus gegenüber dem motorisierten Individualverkehr nicht benachteiligt werde. Außerdem sollten Busse von jeglichen Staugebühren befreit werden, da der Bus im Durchschnitt 30 Pkw ersetzt und damit das Verkehrsvolumen erheblich reduziere. (ts)