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Corona: ASR kritisiert Überbrückungshilfe IV

12.01.2022 11:12 Uhr
Corona: ASR kritisiert Überbrückungshilfe IV
Viele Details der Überbrückungshilfe IV seien realitätsfern, kritisiert der ASR (Symbolbild)
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Nachdem die Details zur Überbrückungshilfe IV jüngst vorgestellt wurden, hat die Mittelstandvereinigung ASR viele Details der neuen Regelungen kritisiert und fordert Nachbesserungen.

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Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband (ASR) hat die jüngst vorgestellte Überbrückungshilfe IV in vielen Punkten kritisiert und als teilweise realitätsfern bezeichnet. Konkret beanstandet die Vereinigung die Senkung von zu erstattenden förderfähigen Fixkosten von bisher 100 Prozent auf nun nur noch 90 Prozent. Dass die Förderung für die Digitalisierung auslaufen soll, bezeichnete ASR-Vizepräsidentin Anke Budde als kontraproduktiv: „Wir sind uns doch alle einig, dass die Pandemie die Defizite in diesem Bereich schonungslos offengelegt hat. Die Förderung an dieser Stelle zu stoppen, ist daher das absolut falsche Signal für die Branche, um sich zukunftsfähig aufstellen zu können.“

Beim Umsatzausfall durch Provisionen und Margen bemängelt der ASR, dass dieser nicht auf der Basis von 2019 entschädigt wird. Da die Buchungen für die ersten Monate des Jahres 2022 weitgehend ausfallen, könne die coronabedingte Stornierung einer Buchung keineswegs die Bemessungsgrundlage sein. Kritisch betrachtet wird zudem den Aspekt der Marketingkosten. Wer seine Ausgaben in diesem Bereich im vergangenen Jahr bereits auf Basis des Vergleichszeitraums 2019 ausgeschöpft habe, erhalte laut neuem Beschluss keinen Zuschuss mehr. „Die Akteure unserer Branche haben 2021 bewusst mehr investiert, weil sie an einen umfangreichen Neustart 2022 glaubten und Kunden an sich binden wollten“, erklärte Budde. „Ähnlich wie bei der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen können wir doch hier nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern müssen weiter in die Zukunft investieren.“

ASR: Bund muss Kurzarbeit verlängern

Nicht zuletzt kritisiert der ASR den Umgang mit der Kurzarbeit, deren Fortführung nach wie vor ungewiss ist. Stand heute läuft sie für viele Unternehmer bereits im Februar 2022 aus. „Im Grunde müssen die Nutzer des Kurzarbeitergeldes ja heute schon die wirtschaftlich notwendigen Entlassungen planen, da mit einer kurzfristigen Marktbelebung nicht zu rechnen ist“, sagte Vizepräsident Winfried Schulze. „Nicht zuletzt brauchen wir angesichts des eklatanten Fachkräftemangels aber jedes Team-Mitglied. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Kurzarbeit um weitere zwölf Monate zu verlängern, um der Branche in diesen Zeiten zumindest ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu geben.“

Neben all seiner Kritik hebt die Vertretung des Mittelstands aber auch positive Aspekte hervor. So sei es eine „überaus erfreuliche Tatsache, dass die Überbrückungshilfe in großem Maße weitergeführt“ wird. Auch den Aspekt der fortgeführten Anschubhilfe durch den Eigenkapitalzuschuss bezeichnet der ASR als positiv. „Allerdings“, so Anke Budde, „hätten wir uns gewünscht, dass dieser auf 40 Prozent bleibt, anstatt ihn auf 30 Prozent abzusenken.“

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