DeinBus.de vor dem Aus

22.11.2010 10:37 Uhr
DeinBus Gründer
© Foto: DAPD/Thomas Lohnes

Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Bus-Mitfahrzentrale DeinBus.de hat die DB gute Karten, die Klage zu gewinnen.

Nach dem Verhandlungstag am vergangenen Freitag (19.11.10) sieht es nicht gut aus für das Start-up-Unternehmen DeinBus.de. Die bisher erteilte Genehmigung für das Geschäftsmodell sei sehr wahrscheinlich nicht ausreichend, ließ die 11. Kammer für Handelssachen durchblicken. Das Frankfurter Landgericht will am 21. Januar 2011 ein Urteil fällen. Wie die OMNIBUSREVUE bereits berichtete, wirft die DB dem Konkurrenten vor, einen Linienverkehr zu betreiben, für den keine Konzession vorliege. Derzeit ist bei DeinBus.de vor allem die Strecke Frankfurt - Köln nachgefragt. Von Mitte Oktober bis Mitte November waren die zwischen zwölf und 15 Euro teuren Fahrten regelmäßig freitags und sonntags angeboten worden. Die Kammer teilt daher die Einschätzung der Deutschen Bahn. "Bislang gehen wir davon aus, dass hier ein Linienverkehr durchgeführt wird", sagte die Vorsitzende Richterin. Das beklagte Unternehmen hielt dem entgegen, in einem Linienverkehr gebe es für jeden Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zum Zusteigen. Beim Geschäftsmodell von DeinBus.de sei hingegen eine vorherige Anmeldung im Internet notwendig. Die Gründer haben nun einen Monat Zeit, dem Gericht noch einmal ihren Standpunkt darzulegen. Um zu prüfen, ob es sich bei dem Geschäftsmodell um Gelegenheits- oder Linienverkehr handelt, will die Kammer insbesondere wissen, wie häufig angebotene Fahrten von DeinBus.de bislang nicht zustande gekommen sind. Wie SPIEGEL ONLINE berichtet, unterbreitete die DB gegen Ende der Verhandlung überraschend das Angebot, dem Geschäftsmodell des Konkurrenten eine nicht näher benannte „Auslaufzeit“ zu gewähren, um entstandene Investitionskosten zu erwirtschaften. Die Kammer habe daraufhin zu bedenken gegeben, dass ein mögliches Urteil in dem Streit wegen der geplanten Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes ohnehin von kurzer Dauer sein könnte. "Wir müssen uns hier mit Normen beschäftigen, die es nicht mehr lange geben wird", sagte die Richterin. (ah)

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