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Deutschlandticket: Teurer wird's garantiert ...

20.02.2023 13:25 Uhr | Lesezeit: 5 min
Deutschlandticket: Teurer wird's garantiert ...
Der Normenkontrollrat hat in der vergangenen Woche die Regelungen zum Deutschlandticket geprüft und dieselben Kritikpunkte ausgemacht, die zuvor schon der bdo idetifiziert hatte.
© Foto: iStock/Santiaga/juf

Während die einen versuchen, die Begeisterungswellen der Öffentlichkeit für das Deutschlandticket möglichst hoch zu peitschen, fahren die anderen fort, einen salzigen Finger in die Wunde der Ungeklärtheiten zu legen.

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„Millionen von Fahrgästen“, heißt es in einer Pressemeldung der dpa, „können es allmählich schon mal für sich abschätzen“ – ob sich das Deutschlandticket für sie lohne. Nicht zuletzt, weil ungewiss sei, wie lange bleibt es bei den avisierten 49 Euro bleibe. Die Verbraucherzentralen machen sich schonmal Lieb-Kind und fordern eine mehrjährige Preisgarantie.

Die Mobilitätsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentrale (vzbv), Marion Jungbluth, forderte eine „verbindliche Zusage von Bund und Ländern, dass der Ticketpreis von 49 Euro im Monat bis Ende 2025 stabil bleibt“. Sie warnte davor, den Preis womöglich sogar jährlich anzupassen. Für den Erfolg des Tickets, das „eigentlich ein Deutschlandabo“ sei, wären das verheerende Signale. Denn wenn man sich jetzt für eine Umstellung eines bestehenden Abos entscheide, bräuchten Fahrgäste dafür eine „verlässliche Preisaussage“.

Deutschlandticket: teurer wird’s garantiert

Tatsächlich machen Bund und Länder keinen Hehl daraus, dass es sich bei den 49 Euro ausdrücklich um einen „Einführungspreis“ handelt. Künftige Preiserhöhungen sind also nicht nur „möglich“, sondern mindestens in Planung, wenn nicht gar garantiert. Darauf lässt zum einen die „offizielle“ Bezeichnung „Deutschlandticket“ statt „49-Euro-Ticket“ schließen. Nach Informationen des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) haben es die Bundesländer bereits abgelehnt, einen Tarif vorzugeben. Und: sie haben gefordert,  ins Regionalisierungsgesetz den Satz „Der Preis wird in Abstimmung von Bund und Ländern jährlich festgeschrieben.“ einzufügen.

Hinzu kommt die Tatsache, dass die Frage nach den Ausgleichszahlungen für Mindereinnahmen bei den Unternehmen noch immer ungeklärt ist. Dabei sei ein vollständiger Ausgleich erforderlich, der neben den Mindereinnahmen auch die steigenden Kosten etwa für Gehälter und Energie berücksichtige, so der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Bus- und Bahnbetreiber dürften nicht in wirtschaftliche Schieflage geraten. Woher nehmen, wenn nicht stehlen, mag sich da mancher fragen.

Unterdessen hat der bdo darauf hingewiesen, dass es in dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zwar hieße, dass die den Unternehmen durch das Deutschlandticket entstehenden Schäden beihilferechtlich konform ausgeglichen werden sollen. Mit den vorliegenden Gesetzesvorschlägen von Bund und Ländern könne dies bislang aber gar nicht umgesetzt werden. Indes wirft allein die Formulierung „entstehende Schäden“ die Frage auf, wer denn beurteilt, wann ein „Schaden durch das Deutschlandticket“ gegeben ist. Und wer die für eine solche Beurteilung notwendigen Daten erhebt.

Normenkontrollrat kritisiert Deutschlandticket

Der bdo meldet weiter, dass vergangene Woche der Normenkontrollrat das geplante Deutschlandticket unter die Lupe genommen habe. Sein Ergebnis decke sich mit den Kritikpunkten des bdo:

  1. horrende Kosten bei der Umsetzung
  2. Nicht-Nachvollziehbarmachung der Folgen für die Verkehrsunternehmen
  3. keine Angaben zu den Bürokratiekosten, die bei den Verkehrsunternehmen zu Buche schlagen, wenn sie entstandene Mindereinnahmen nachweisen wollen, um Ausgleichszahlungen zu beantragen
  4. keine Angaben für die Zusatzkosten bei Fahrscheinkontrollen
  5. weitergehender Finanzierungsbedarf, den niemand zahlen will

Aus Sicht des bdo könne hier nur das Verursacherprinzip Anwendung finden. Nur: Diejenigen, die die Problematiken unter Durchsetzung ihrer politischen Wunschkonzerte verursachen, haften für ihre Entscheidungen nicht und leisten auch keinen Cent „Ausgleichszahlung“. Draufzahlen dürfen am Ende die, die den Schaden haben.

(dpa/bdo/juf)

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