Am 1. November geht der neue „Rettungsschirm“ für Pauschalreisen, der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF), an den Start. Für Pauschalreiseanbieter mit einem Umsatz von mehr zehn Millionen Euro - maßgeblich ist der Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr - ist eine Insolvenzabsicherung über den neuen DRSF verpflichtend. Für viele Busunternehmen dürfte die Mitgliedschaft freiwillig sein - Busreiseanbieter mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro können selbst entscheiden, ob sie sich weiterhin auf dem freien Markt einen Insolvenzversicherer suchen oder ob sie sich über den DRSF absichern.
Dieser weist nun darauf hin, dass die Anträge unverzüglich gestellt werden sollten, um einen reibungslosen Aufnahmeprozess zu gewähren. Sollten Anträge nach dem 15. Oktober 2021 beim DRSF eingehen, könne eine Absicherung zum 1. November 2021 nicht garantiert werden, hieß es.