Nachdem der Rechts- und der Tourismusausschuss den geplanten Reisesicherungsfonds in geänderter Fassung gebilligt haben, dürfte auch der Bundestag zustimmen, wo das Gesetz in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 10./11. Juni, beraten wird.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat im Vorfeld der Bundestagsdebatte noch einmal auf eine weiter bestehende Gefahr bei der Absicherung der Kundengelder bei kleinen und mittleren Reiseanbietern hingewiesen: Die Opt-out-Option für Unternehmen mit drei bis zehn Millionen Euro Umsatz könnte in der Praxis wirkungslos bleiben, da eine Haftungsbegrenzung für die individuelle Absicherung fehlt. Erfahrungsgemäß schreckt dies Versicherer ab. Der Mittelstand wäre damit zum Fonds-Beitritt gezwungen und müsste dramatische Mehrbelastungen hinnehmen.
Diese Option drohe in der Praxis ohne Bedeutung zu bleiben, da im jetzigen Gesetzentwurf eine Haftungsbegrenzung für die Versicherer fehlt. So bleibt ein reales Risiko, dass mittelständische Unternehmen schlicht keine Absicherung erhalten und somit doch in den Fonds gezwungen würden, mahnt der bdo. Hiermit wären unverhältnismäßig hohe Kosten verbunden und der bdo befürchtet, dass die von Corona stark getroffene Busbranche die mit dem Fonds fälligen hohen Sicherheitsleistungen in Höhe mehrerer Hunderttausend Euro pro Unternehmen nicht zusätzlich erbringen kann und damit aus dem Markt gedrängt wird.
Der bdo warnt vor einer drastischen Mehrbelastung kleinerer Reiseanbieter
Der bdo fordert daher erneut, die Haftung außerhalb des Fonds bei Unternehmen mit bis zu zehn Millionen Euro Jahresumsatz auf drei Millionen Euro zu begrenzen, nur so könne den Bedürfnissen des Mittelstandes tatsächlich Rechnung getragen werden. „Es bleibt leider dabei: Weiter droht eine drastische Mehrbelastung kleinerer Reiseanbieter, die mit ihren Beiträgen zum neuen Reisesicherungsfonds für die gigantischen Ausfallrisiken der Reisekonzerne geradestehen müssten“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. In dieser Form wende sich der „vollkommen richtige Impuls, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, potenziell gegen den Mittelstand in der Tourismuswirtschaft – und in der Folge gegen deren Kundinnen und Kunden“.
„Zahlreiche Vorschläge für eine echte Lösung im Sinne kleiner und mittelgroßer Reiseanbieter ohne Repatriierungsrisiken lagen auf dem Tisch“, sagte Leonard und kritisiert: „Diese Ideen wurden aber nicht aufgegriffen, weil der Gesetzgeber offensichtlich nicht bereit ist, sich ernsthaft um eine faire Lösung zu bemühen. Der vermeintliche Kompromiss droht nun zu einer Fata Morgana ohne Realitätsbezug zu werden, wenn sich keine Versicherungsanbieter finden.“