Im Mai 2006 endet die Frist zur obligatorischen Einführung des digitalen Fahrtenschreibers. Der zuständige Fizepräsident der EU-Kommission Jacques Barrot hat in einem Schreiben die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Kommission bis zum 1. März 2006 eine detaillierte Übersicht der Vorbereitungen vorzulegen. "Der digitale Fahrtenschreiber ist für die Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten unverzichtbar", betonte Barrot. "Durch die Einführung werden die Sicherheit im Straßenverkehr sowie die sozialen Bedingungen der Fahrer verbessert." Nach Ablauf der Frist können neu zugelassene Fahrzeuge, die keinen funktionierenden digitalen Fahrtenschreiber besitzen, jederzeit stillgelegt werden. Fahrer ohne Fahrerkarte müssen mit Strafverfolgung rechnen. Die Kommission zeigt sich besorgt darüber, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten bei der Schaffung des erforderlichen Rechts- und Verwaltungsrahmens im Rückstand sind. Eine weitere Verzögerung sei jedoch inakzeptabel. Die Kommission fordert daher die betreffenden Länder auf, größtmögliche Anstrengungen im Hinblick auf die fristgerechte Schaffung der Vorschriften zu unternehmen.
Fristablauf für digitalen Fahrtenschreiber
Im Mai 2006 endet die Frist für die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers. Einige Mitgliedstaaten sind jedoch im Rückstand bei der Schaffung des erforderlichen Verwaltungsrahmens.