Wie das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben hat , bleiben die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen pandemiebedingt zum 1. Januar 2022 unverändert gültig. Darauf machte der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) in seinem Rundschreiben aufmerksam.
Geschäftsreisen: Verpflegungspauschalen im Ausland bleiben unverändert
Pauschbeträge für Übernachtungs- und Verpflegungskosten gelten zum 1. Januar 2022 unverändert fort.