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Geschäftsreisen: Verpflegungspauschalen im Ausland bleiben unverändert

06.10.2021 11:30 Uhr
Geschäftsreisen: Verpflegungspauschalen im Ausland bleiben unverändert
Pandemiebedingt bleibt bei den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten alles beim alten
© Foto: kyo/stock.adobe.com

Pauschbeträge für Übernachtungs- und Verpflegungskosten gelten zum 1. Januar 2022 unverändert fort.

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Wie das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben hat , bleiben die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen pandemiebedingt zum 1. Januar 2022 unverändert gültig. Darauf machte der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) in seinem Rundschreiben aufmerksam. 

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