Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erreichen aktuell viele Anfragen rund um Gebrauch der MNB, oft verbunden mit der Sorge um die Gesundheit ihrer Träger. „Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte ‚CO2-Vergiftung‘ auslösen könnte“, teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit.
Umgekehrt sähen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in MNB eine Maßnahme, das Risiko von Tröpfcheninfektionen mit Sars-CoV-2 zu verringern, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet sei. Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, sind sie verpflichtet, dies in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Die DGUV empfiehlt für MNB bei mittelschwerer körperlicher Arbeit eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungszeit von 30 Minuten, in der die MNB abgelegt werden sollte. Eine Arbeitspause ist damit nicht gemeint. Bei leichter Arbeit ist auch eine Verlängerung der Tragedauer auf drei Stunden möglich. In der betrieblichen Praxis könne die MNB situationsbedingt auch für kurze Zeit abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen gewährleistet sei. Eine ausreichende Erholung sei so möglich. Die Empfehlung liefert Arbeitgebern Orientierungswerte, eine verbindliche Vorgabe ist sie nicht.
Detaillierte Informationen erhalten Interessierte unter http://www.dguv.de.