Laut VGH lag das Regierungspräsidium falsch, als es im Frühjahr 2007 den Antrag der Verkehrsgesellschaft Mittelhessen VM (Abellio) auf Erteilung einer Konzession wegen städtischer Zuschüsse als nicht genehmigungsfähig bezeichnete. Gefordert wird nun eine reine Auswahlentscheidung zwischen VM und den Stadtwerken Gießen mit ihrer Tochter MitBus. Die fährt seit Frühjahr 2007 aufgrund einer einstweiligen Erlaubnis den Stadtverkehr. VM hatte dagegen geklagt und gefordert, dass ihr die Linien übertragen werden, scheiterte aber vor dem Gießener Verwaltungsgericht und vor dem VGH in Kassel.Die Stadtwerke streben eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.
Gießen muss über Vergabe neu entscheiden
Das Gießener Regierungspräsidium muss über die Vergabe von elf Stadtbuslinien neu entscheiden, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof VGH in Kassel.