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Insolvenzantrag: Schonfrist verlängert

22.12.2020 08:18 Uhr | Lesezeit: 1 min
Insolvenzantrag: Schonfrist verlängert
Überschuldete Unternehmen sind bis Ende Januar nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
© Foto: DOC RABE Media/stock.aadobbe.com

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Insolvenzantragspflicht auch im Januar auszusetzen. Dies gilt seit Oktober jedoch nur für überschuldete Unternehmen.

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Eigentlich sollte die Frist Ende Dezember auslaufen, nun wurde sie von der Bundesregierung noch einmal auf Ende Januar verlängert: Die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, ist noch bis ins neue Jahr ausgesetzt. Zahlungsunfähige Unternehmen sind von dieser Sonderregelung jedoch seit 1. Oktober ausgenommen - sie sind wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, auch bei coronabedingter Zahlungsunfähigkeit.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde verlängert, damit die betroffenen überschuldeten Firmen nicht Insolvenz anmelden müssen, weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausgezahlt worden sind. 

Vermutlich wegen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist spiegelt sich die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krisebislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Die deutschen Amtsgerichte meldeten für den Zeitraum Januar bis September 2020  insgesamt 12 491 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 13,1 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. 

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