Dass sich der Arbeitsmarkt trotz der Pandemie weiterhin stabil zeigt und die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter hoch. ist, ist auch den Wirtschaftshilfen und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zuzuschreiben, die mindestens bis zum 31. März 2022 weiterlaufen. Bund und Länder waren sich bei ihrem gestrigen Treffen einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. "Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Vorschlag vorlegen", ist im Protokoll zu lesen. Damit werden Maßnahmen über den 31. März hinaus in Aussicht gestellt und eine mögliche zeitnahe Verlängerung formuliert, die in der vorgehenden Beschlussvorlage so noch nicht enthalten waren.
Kurzarbeitergeld: Die Zeichen stehen auf Verlängerung
Laut Beschlussakte des gestrigen Corona-Gipfels von Bund und Ländern heißt es nun mit Blick auf das Kurzarbeitergeld: „Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss."