Die Ankündigungen einiger Bundesländer, die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen möglicherweise nicht über das Jahresende hinaus zu verlängern, bezeichnete Drese als „unseriös“. Wie die Infektionslage und die Lage in den Krankenhäusern Ende Dezember aussehen werde, könne heute keiner genau vorhersagen. „Wir bewerten die Situation in unserem Corona-Expertengremium wöchentlich aufgrund verschiedener Daten und Parameter und treffen darauf aufbauend unsere Entscheidungen“, betonte Drese.
Die Bundesländer können im Nahverkehr selbst entscheiden, ob es dort eine Maskenpflicht gibt. Für Fernzüge und Fernbusse ist diesbezüglich der Bund zuständig. Dieser hat allerdings jüngst die „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ aus der Liste der „besonders ansteckenden, gefährlichen Krankheiten“ in § 34 des Infektionsschutzgesetzes entfernt. Noch im September war die „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ im Gesetz unter Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt gewesen (Quelle), in der aktuellen Fassung des Gesetzes (Quelle) ist sie das nicht mehr.
Wie eine Pflicht zum Masketragen im ÖPNV vor diesem Hintergrund aufrechtzuerhalten und fortzuführen ist, erschließt sich zugegebenermaßen kaum. Die Länder, die für die Abschaffung der Pflicht eintreten, werden daher mit ihrem Ansinnen sehr wahrscheinlich erfolgreich sein.
(dpa/Judith Böhnke)