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Maskenpflicht: Covid-19 aus § 34 IfSG gestrichen

16.11.2022 11:17 Uhr | Lesezeit: 2 min
Maskenpflicht: Covid-19 aus § 34 IfSG gestrichen
Noch sind die Bundesländer uneins hinsichtlich der Fortführung der Maskenpflicht im ÖPNV. Aus der Liste der besonders ansteckenden Krankheiten des § 34 Infektionsschutzgesetz ist Covid-19 aber schonmal verschwunden.
© Foto: iStock/AnVr

Während immer mehr Bundesländer die Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV diskutieren, will Mecklenburg-Vorpommern „auf absehbare Zeit“ an der Maske festhalten. Es sei zu früh für eine Abkehr von den Corona-Basisschutzmaßnahmen, so MV-Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung.

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Die Ankündigungen einiger Bundesländer, die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen möglicherweise nicht über das Jahresende hinaus zu verlängern, bezeichnete Drese als „unseriös“. Wie die Infektionslage und die Lage in den Krankenhäusern Ende Dezember aussehen werde, könne heute keiner genau vorhersagen. „Wir bewerten die Situation in unserem Corona-Expertengremium wöchentlich aufgrund verschiedener Daten und Parameter und treffen darauf aufbauend unsere Entscheidungen“, betonte Drese.

Die Bundesländer können im Nahverkehr selbst entscheiden, ob es dort eine Maskenpflicht gibt. Für Fernzüge und Fernbusse ist diesbezüglich der Bund zuständig. Dieser hat allerdings jüngst die „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ aus der Liste der „besonders ansteckenden, gefährlichen Krankheiten“ in § 34 des Infektionsschutzgesetzes entfernt. Noch im September war die „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ im Gesetz unter Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt gewesen (Quelle), in der aktuellen Fassung des Gesetzes (Quelle) ist sie das nicht mehr.

Wie eine Pflicht zum Masketragen im ÖPNV vor diesem Hintergrund aufrechtzuerhalten und fortzuführen ist, erschließt sich zugegebenermaßen kaum. Die Länder, die für die Abschaffung der Pflicht eintreten, werden daher mit ihrem Ansinnen sehr wahrscheinlich erfolgreich sein.

(dpa/Judith Böhnke)

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