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Maskenpflicht: Ende in Sicht ... oder nicht ...

11.01.2023 11:14 Uhr | Lesezeit: 4 min
Maskenpflicht: Ende in Sicht ... oder nicht ...
Nicht, gleich, nicht gleich oder sofort: Wer die Wahl hat, hat die Qual. Leicht macht es die Politik in Sachen Ende der Maskenpflicht weder den Nutzern des ÖPNV noch den Anbietern und Unternehmen. Aber: Es bleibt immerhin bunt ...
© Foto: iStock/Mickis-Fotowelt

Was bislang vor aller Munde war, schafft es gerade wieder in aller Munde – so zahlreich sind die Meldungen zum „Ende der Maskenpflicht hier und da im ÖPNV“. Dabei ist seit Ende September 2022 klar, dass die Pflicht kippen muss.

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Der Grund: Wenn eine Krankheit – in unserem Fall „Covid-19“ aus § 34 IfSG gestrichen wird, müssen die vulnerabelsten der vulnerablen Gruppen nicht mehr länger vor dieser Krankheit geschützt werden. Dann dürfen die die Krankheit bekommen. Und dann darf sich jeder, der noch will, individuell wie auch immer „schützen“. Was aber gesetzlich und damit versicherungstechnisch nicht mehr erforderlich ist, darf keinesfalls weiter erzwungen werden. Wer es trotzdem erzwingt, haftet unter Umständen gegenüber demjenigen, dem durch den Zwang ein Schaden entsteht.

Entsprechend nimmt es wenig Wunder, dass sogar Gesundheitsminister Karl Lauterbach ein „ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen für möglich“ hält, wie die dpa just meldet. Eindeutig Stellung bezieht er dennoch nicht. Er wolle sich nicht auf ein Datum festlegen, wird er zitiert. „Wichtig sei, die Lage sehr genau zu beobachten und dann zu bewerten.“ Derzeit sei es „noch zu früh“, weil man „noch“ volle Kliniken und Ausfall beim Personal habe.

Maskenpflicht ade – oder doch nicht – oder doch, nur anders?

Der Ball ist also offiziell im Spiel und wer Rang und Namen hat, nutzt die Gunst der Stunde und bringt sich in die Diskussionen ein – nach der Wahl ist vor der Wahl und wovon man profitiert, ist letztlich egal, wenn man nur profitiert. Die FDP „drängt“ schonmal auf ein „vorzeitiges“ Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr, weil für den Fernverkehr der Bund zuständig ist. Eine einfache Verordnung könne die FFP2-Maskenpflicht, die noch bis 7. April gelte, kippen, heißt es. Ein Detail aus einer Pressemitteilung der dpa fördert dabei interessante Hintergründigkeiten ans Licht. Ende Dezember habe Justizminister Marco Buschmann in einem Brief an Lauterbach gefordert, die Maskenpflicht zügig aufzuheben. Dazu äußerte sich Lauterbach im Stern nun so: „Herr Buschmann hat mich vermutlich telefonisch nicht erreicht und mir dann einen Brief geschrieben. Und offenbar ist der dann auch noch versehentlich an die Öffentlichkeit geraten.“ Er, Lauterbach, habe Buschmann „nicht schriftlich geantwortet“. Denn er und der Ministerkollege „sprächen viel miteinander“.

Über die Maskenpflicht im Nahverkehr können die Bundesländer selbst bestimmen. Immer mehr Länder kippen diese nun. Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sie bereits zum 1. Januar abgeschafft. In Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen soll sie in den kommenden Wochen entfallen. In Sachsen ab 16. Januar, in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern am 2. Februar, in Thüringen am 3. Februar. In Thüringen entfällt dann auch die Corona-Isolationspflicht.

 In Mecklenburg-Vorpommern soll diese etwa vier Wochen nach dem Ende der Maskenpflicht im Nahverkehr gestrichen werden. Ein genauer Termin sei in der Kabinettssitzung nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit anderen Bundesländern liefen, sagte ein Sprecher von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Die Maskenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern gilt jedoch weiter. In Sachsen einigte sich das Kabinett nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) darauf, die Isolationspflicht beizubehalten.

Maskenpflicht ja bitte: NRW 

Anders als die genannten Bundesländer will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen weiter an der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr festhalten. „Die Landesregierung beobachtet die pandemische Gesamtlage sehr genau und wird wie bereits in der Vergangenheit rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung über mögliche Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden“, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums gegenüber der dpa. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte zuletzt am 16. Dezember eine Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert wurden.

(dpa / Judith Böhnke)

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