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Neue Beschlüsse zur digitalen Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht

20.10.2020 09:41 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neue Beschlüsse zur digitalen Einreiseanmeldung und Quarantänepflicht
© Foto: sorbetto/Getty Images/iStock

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich erneut zu einer Krisensitzung zusammengesetzt, um über die aktuell schwierige Situation und ein gemeinsames Vorgehen zur Bekämpfung der steigenden Infektionszahlen in Deutschland zu beraten.

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Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die digitale Einreiseanmeldung (DEA) und die Quarantänepflicht doch erst ab November gelten. Außerdem wurde beim Thema Beherbergungsverbot kein einheitliches Vorgehen beschlossen, sodass der Flickenteppich bleibt, schreibt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) in einer Mitteilung. Beschlossen wurde außerdem, dass bereits ab 35 Neuinfektionen verschärfte Regeln in den Gebieten eintreten sollen.

Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten

Die Details regelt eine sogenannte Musterquarantäne-Verordnung, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Diese solle eine gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder darstellen, berichtet der bdo mit Verweis auf das Beschlusspapier. Die konkrete Umsetzung liege aber wie immer bei den Bundesländern. Busunternehmen und Reisende müssen deren jeweilige Regeln beachten. Die Regeln treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Länder ihre jeweiligen Verordnungen anpassen. Auch hier müssen die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Es ist jedoch geplant, dass die Regelungen der verschiedenen Länder zum 8. November 2020 in Kraft treten werden. Ursprünglich sollten die Neuerungen schon zum 15. Oktober kommen.

Digitale Einreiseanmeldung (DEA)

Sobald die Länder die neuen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten in Kraft setzen, soll das neue System über die Digitale Einreisemeldung (DEA) die analoge Aussteigekarte ablösen und den Nutzern über www.einreiseanmeldung.de zur Verfügung stehen. Auch das ist für den 8. November geplant. Eigentlich war Anfang Oktober als Startzeitpunkt vorgesehen. Das Bundesinnenministerium betonte am Mittwoch, die nötige Software sei einsatzbereit und werde nun dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt. Bis dahin muss die analoge Aussteigekarte vorerst weiterhin an alle Fahrgäste, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen ausgeteilt und anschließend ausgefüllt an das zuständige Gesundheitsamt vor Ort geschickt werden, warnt der bdo.

Alle Beschlüsse gibt es hier.

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