Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die vier Münsterlandkreise wollen die Verkehrsleistungen auf ihren Buslinien wie bisher an ihr kommunales Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) vergeben - für zehn Jahre und unter Berufung auf die EG-Verordnung Nr. 1370/2007. Dabei sollen auch weiterhin private Subunternehmer zum Einsatz kommen - eine Praxis, die nun von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster beanstandet wurde. Die Münsterlandkreise haben daher heute beschlossen, das Oberlandesgericht Düsseldorf als Beschwerdeinstanz anzurufen. Das Gericht muss dann erstmals über eine ÖPNV-Direktvergabe entscheiden. Ein privates Verkehrsunternehmen hatte die beabsichtigte Direktvergabe mit einem Nachprüfungsverfahren angegriffen. In erster Instanz hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster nun entschieden, dass einzelne Bedingungen dieser Beauftragung nicht den Vorgaben des Vergaberechts entsprechen. Hierbei beanstandet die Kammer insbesondere den Umstand, dass die RVM, wie schon in der Vergangenheit, bei der Erbringung der Verkehrsleistungen auch private Unternehmen als Subunternehmer einbinden möchte. "Die Münsterlandkreise halten die Entscheidung für rechtsfehlerhaft, da sie in keiner Weise den bisherigen Grundsatzentscheidungen deutscher und europäischer Gerichte entspricht", betont RVM-Aufsichtsratsvorsitzender Joachim L. Gilbeau. (ah)
ÖPNV-Direktvergabe an Regionalverkehr Münsterland ist unzulässig

Die Vergabekammer Münster hat entschieden, dass die von den Landkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf beabsichtigte Direktvergabe eines Auftragsvolumens von 16 Millionen Fahrplankilometern im Jahr auf insgesamt 347 Linien unwirksam ist.