Insbesondere die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 werde Stellenreduzierungen wirksam verhindern. Ob die nur noch hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 01. Juli 2021 für die Reisebusunternehmen tragbar sein wird, bleibe mit Blick auf den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abzuwarten.
Mit der Entscheidung, die Überbrückungshilfen bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern, erfüllt der Koalitionsausschuss eine wichtige Forderung des RDA. Allerdings bleibe es aus Sicht des RDA notwendig, jede Betriebsstätte eines Unternehmensverbundes bis zur monatlichen Fördergrenze von 50.000 Euro zu unterstützen und die Fördergrenzen für kleine Betriebe ersatzlos zu streichen, schreibt der RDA.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020 ist aus Sicht des RDA zu kurz bemessen. Hier fordert der RDA mit Blick auf den typischen Saisonverlauf in der Bus- und Gruppentouristik weiterhin die Aussetzung bis mindestens zum 31. März 2021.
„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses senden ein wichtiges Signal in die Bus- und Gruppentouristik. Die Hilfsmaßnahmen enden nicht, sondern werden auf Sicht fortgeführt. Allerdings ist es gerade für den familiengeführten Mittelstand schädlich, dass nicht alle Betriebsstätten eines Unternehmensverbundes Überbrückungshilfen bis zur maximalen Fördergrenze beantragen können. Das muss sich noch ändern und dafür wird sich der RDA nach wie vor einsetzen“, erklärte RDA Präsident Benedikt Esser.