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Rufbusse: Steigende Kosten führen zu Komfortzuschlag

21.01.2025 11:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
Rufbus_Landkreis_Regen
Der Rufbus wird gut genutzt, dadurch entstehen deutlich höhere Kosten für den Landkreis Regen
© Foto: Landratsamt Regen/ Daniela Gilg

Im Landkreis Regen werden die Rufbusse gut angenommen, fast schon zu gut, denn wegen steigender Kosten wird seit Jahresbeginn ein Komfortzuschlag erhoben.

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Mit den 15 Rufbuslinien bietet der Landkreis Regen ein Ergänzungsangebot zum regulären Öffentlichen Personennahverkehr. Bewohner in kleinen Orten, abseits der Hauptlinien, bekämen dadurch ein öffentliches Mobilitätsangebot, zudem biete das Rufbussystem viel Komfort für die Fahrgäste, da eine höhere Haltestellendichte bestehe, erklärte das Landratsamt.

Die Fahrgastzahlen würden zeigen, dass „sich das Rufbussystem über die Jahre weiterentwickelt hat und gut angenommen wird“. Der Erfolg sei aber gleichzeitig eine „finanzielle Herausforderung für den Landkreis“, so das Landratsamt. Seit dem 1. Januar 2025 muss daher jeder Fahrgast zusätzlich zum regulären Fahrschein auch einen Komfortzuschlag in Höhe von zwei Euro pro Fahrt bezahlen. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter sechs Jahren.

Der Landkreis begründet den Komfortzuschlag unter anderem damit, dass auch für sehr kurze Innerortsfahrten von oft nur wenigen hundert Metern der Rufbus teilweise sogar mehrmals am Tag bestellt werde. Auch Schüler würden den Rufbus vielfach nutzen, weil sie durch die zusätzlichen Haltestellen den Fußweg abkürzen können oder schneller nach Hause kommen als mit der regulären ÖPNV-Verbindung.

„Diese Nutzungsmuster sind zwar für den Fahrgast praktisch, für uns als Landkreis wird der Rufbus dadurch aber sehr teuer,“ sagt Landrat Ronny Raith. „Dabei schlagen gerade Kurzstrecken im Verhältnis zur Weglänge stark zu Buche.“ Der Grund dafür sei, dass die Vorhaltekosten bezahlt werden müssen. Hier machten der Bereitschaftsdienst des Fahrpersonals, Busanschaffung oder lange Leerfahrten einen Großteil der Kosten aus. „Da durch die Einführung des Deutschlandtickets kaum mehr Fahrgeldeinnahmen anfallen, musste gehandelt werden,“ sagte der Landrat weiter.

Fahrgäste, die den Komfortzuschlag nicht bezahlen, hätten keinen Beförderungsanspruch, betonte das Landratsamt. „Die zwei Euro sind beim Fahrer in bar zu bezahlen und der Zuschlag kommt in voller Summe dem Landkreis zugute. Als Beleg erhalten Fahrgäste einen zusätzlichen Komfortzuschlag-Fahrschein,“ so ein Mitarbeiter des Landkreises.

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