Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat haben Bund und Länder den Streit beigelegt, wer bei den umfangreichen Sanierungsarbeiten des Schienennetzes den Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen bezahlt. Einem Änderungsvorschlag zufolge sollen die Länder die Kosten für den Schienenersatzverkehr in Höhe von 50 Prozent tragen, der Bund 40 Prozent und die Bahn zehn Prozent.
Außerdem soll sich der Bund bei der Digitalisierung der Schienenwege an mehr Infrastrukturkosten beteiligen können, dabei geht es auch um die Ausrüstung von Zügen mit digitaler Bordtechnik. Für den Bund soll es außerdem einfacher werden, sich finanziell daran zu beteiligen, Bahnhöfe auf Vordermann zu bringen. Das soll auch im Zuge der Generalsanierung geschehen.
Einigung auch beim Straßenverkehrsrecht
Beim Straßenverkehrsgesetz geht es darum, dass Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Der Sicherheitsaspekt soll nun gestärkt werden. Im vom Bundestag beschlossenen Gesetz hieß es, neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung müsse auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden – im Änderungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss heißt es, die Leichtigkeit des Verkehrs müsse berücksichtigt werden, die Sicherheit des Verkehrs dürfe nicht beeinträchtigt werden.