Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hat sich wegen dem Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse an die Politik gewandt. In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und die zuständigen Bundestagsausschüsse, weist der bdo darauf hin, dass in dem Entwurf die nach 2021 steigende Stromverbräuche durch E-Busse nicht berücksichtigt sind und fordert eine Entlastung für die Busbranche.
Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse wurde am 22. November veröffentlicht. Durch das Gesetz sollen private und gewerbliche Stromverbraucher von den gestiegenen Strompreisen entlastet werden. Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 soll ein Teil der im Jahr 2021 verbrauchten Strommenge günstiger bezogen werden können.
Das Problem für die Busbranche sieht der bdo im Referenzjahr, denn hier wird seitens des Bundes als Referenz der Stromverbrauch des Jahres 2021 herangezogen. Der Entwurf stütze sich also auf die Annahme, dass alle Stromverbraucher künftig denselben oder einen geringeren Stromverbrauch als in 2021 haben werden. Für die Busbetriebe ist das äußerst problematisch, da elektrisch angetriebene Busse erst seit 2022 nennenswert gefördert werden und folglich erst nach 2021 angeschafft wurden. Die Folge ist laut bdo, dass „der Stromverbrauch von Busbetrieben nach 2021 massiv ansteigt, die Entlastung beim Strompreis sich aber weiterhin am niedrigeren Stromverbrauch in 2021 orientieren soll“.
Stromverbrauch von Busbetrieben steigt teils massiv
Die Busbetriebe seien „durch die Umstellung auf elektrisch angetriebene Busse massiv von der Strompreisexplosion betroffen“, betont der bdo. Aufgrund der Antriebswende hin zu emissionsfreien Bussen steige der Stromverbrauch von Busbetrieben nach 2021 massiv an. Die Gründe seien zum einen der stetig steigende Anteil von Elektrobussen in den Gesamtflotten. Zum anderen werde mit der geplanten Verdoppelung der Fahrgastzahlen auch die Anzahl der Busse deutlich steigen. „Dies hat einen massiven Anstieg des Stromverbrauchs zur Folge und ist in dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt“, heißt es in dem Schreiben an die Minister
Die Antriebswende und der Kapazitätsausbau führen zu massiv steigenden Stromverbräuchen, was politisch gewünscht und initiiert worden sei. Da sich das Strompreisbremsegesetz aber auf den Stromverbrauch im Jahr 2021 bezieht, „können die Busbetriebe für die später entstandenen Mehrverbräuche nicht von den Entlastungen profitieren“, kritisiert der bdo. Dies habe zur Folge, dass sich „die Kosten- und Rentabilitätsrechnung für elektrische Busse durch die Strompreisexplosion massiv verteuert. Dies stellt unsere Busbetriebe vor erhebliche Schwierigkeiten und kann nicht im Sinne der Verkehrswende sein“.
Strompreisentlastung muss im Busmittelstand ankommen
Der bdo schlägt daher vor, dass „bei Busbetrieben für die Ermittlung der Entlastungskontingente gemäß §6StromPBG das Jahr 2023 als Referenzjahr herangezogen wird“. Dadurch würde ein für Busunternehmen realistischer Referenzwert bei der Strompreisbremse herangezogen werden, der die Dekarbonisierung des Personenverkehrs und die Verkehrswende berücksichtigt. Nur so könne die geplanten Strompreisentlastungen im Busmittelstand ankommen. Andernfalls würden „viele kleine und mittelständische Busbetriebe von der Investition in elektrische Busse absehen oder durch die bereits getätigten Investitionen in finanzielle Schwierigkeiten kommen – dies nachdem sie gerade die Corona-Krise überstanden haben“.