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Tarifkonflikt Rheinland-Pfalz: VAV setzt weiter auf konstruktive Zusammenarbeit

12.12.2024 17:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Flexibilität statt Komfort im ÖPNV
Man habe eine gemeinsame Verantwortung für einen funktionierenden ÖPNV, betont der Arbeitgeberverband VAV
© Foto: GettyImages/simonkr

Man habe eine „gemeinsame Verantwortung für einen stabilen ÖPNV in Rheinland-Pfalz“ betont der VAV, nachdem Verdi dem Arbeitgeberverband ein Ultimatum gesetzt hatte.

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Angesichts der aktuellen Herausforderungen im öffentlichen Personennahverkehr bekenne man sich „klar zur Einhaltung des gemeinsam mit Verdi erzielten Mediationsergebnisses. Ziel ist es, die Sozialpartnerschaft mit Verdi fortzuführen und die geplanten Tarifvereinbarungen in einem partnerschaftlichen Geist umzusetzen“, erklärte die Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Verkehrsgewerbes Rheinland-Pfalz (VAV) angesichts des Ultimatums, das Verdi den Arbeitgebern gestellt hat. „Gleichzeitig sei es dringend notwendig, die Aufgabenträger intensiv in die Lösungsfindung einzubeziehen, um eine tragfähige Refinanzierungsbasis für alle Verkehrsverträge sicherzustellen“, betonen die Arbeitgeber.

Die Einführung des RLP-Index bezeichnet der VAV als „eine unabdingbare Maßnahme, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Verkehrsunternehmen zu gewährleisten“. Leider hätten die Zweckverbände entschieden, den RLP-Index nur für Neuverträge anzuwenden. Eine Integration in bestehende Verträge werde lediglich in Ausnahmefällen erwogen, wenn spezifische Öffnungsklauseln vorhanden sind. Dieser Beschluss führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Verkehrsunternehmen mit Alt- und Neuverträgen. Die in vielen Altverträgen enthaltenen Wertsicherungsklauseln seien unter den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen nicht in der Lage, die tatsächlichen Personalkostensteigerungen abzubilden, erklärte der VAV.

Damit widerspricht der VAV der Aussage von Verdi, die Gewerkschaft hatte am Dienstag, 10. Dezember, noch erklärt: „Die meisten Verträge enthalten bereits eine Klausel zur Übernahme des Indexes, für die übrigen gibt es ein gesetzliches Verfahren, das zur Anwendung kommt.“ Der VAV erklärt hingegen, dass die sich aus der der derzeitigen Situation ergebene unzureichende Refinanzierung „eine Verletzung der Grundsätze der Vertragstreue“ darstellen würden. Zudem werde die wirtschaftliche Stabilität des gesamten ÖPNV gefährdet. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wäre eine Anpassung bestehender Verträge rechtlich möglich, wie etwa durch ergänzende Vertragsauslegung (§ 157 BGB) oder Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

Einbettung des RLP-Index in alle Verträge als Voraussetzung

Die Äußerungen von Verdi hätten „zu zusätzlicher Verwirrung geführt“, so der VAV. Es sei „irritierend“, dass Verdi von der ursprünglich gemeinsam verfolgten Linie – umfassende Einbettung des RLP-Index in alle Verträge als Voraussetzung für einen Tarifabschluss – abgewichen sei. „Für eine tragfähige Lösung ist es notwendig, dass alle Beteiligten eine klare und faktenbasierte Kommunikation verfolgen“, schreibt der VAV in einer Mitteilung vom Donnerstag, 12. Dezember.

„Mit Bedauern und Unverständnis nehmen wir wahr, dass ver.di nun sogar die Sozialpartnerschaft mit der VAV infrage stellt. Dieses Vorgehen untergräbt die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, die in der Vergangenheit immer darauf abzielte, tragfähige und zukunftssichere Lösungen für die Beschäftigten und die Unternehmen zu finden. Gerade in der aktuellen Lage, die von enormen wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen geprägt ist, ist ein solches Vorgehen kontraproduktiv“, so der Arbeitgeberverband.

Man strebe „weiterhin eine konstruktive Sozialpartnerschaft“ mit Verdi an und sei „bereit, gemeinsam an einer nachhaltigen Lösung für den Tarifkonflikt zu arbeiten“. Die aktuellen Refinanzierungslücken könnten jedoch nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern des ÖPNV geschlossen werden. Daher rufe man die Zweckverbände und die zuständigen politischen Entscheidungsträger zu einem intensiven Dialog auf, um die wirtschaftliche Grundlage für alle bestehenden und zukünftigen Verkehrsverträge zu sichern.

Verdi hatte angekündigt, nach Ablauf der Frist am Freitag, 13. Dezember, keine weiteren Verhandlungen mit dem VAV führen zu wollen und die Aberkennung des VAV aus der Liste der repräsentativen Tarifverträge des Landes beantragen zu wollen.

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