Der Bundesrat hat am 11. Mai der von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Verordnung für Dieselrußfilter bei schweren Lkw und Bussen zugestimmt. In der Verordnung, die noch in diesem Monat in Kraft treten soll, werden die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme festgelegt. Die Verordnung enthält die Definition von Partikelminderungsklassen (PMK) und die Festlegung von technischen Mindestanforderungen, die Diesel-Nutzfahrzeuge sowie die für die Nachrüstung dieser Kraftfahrzeuge entwickelten Partikelminderungssysteme (z.B. Dieselpartikelfilter) einhalten müssen. Dazu gehören Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und die Reinigungswirkung der eingesetzten Systeme. Zudem werden auf Euro-1-Kraftfahrzeuge abgestimmte Nachrüstungsanforderungen vorgegeben. Gleichzeitig werden die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf die in anderen Gesetzen oder Verordnungen bei der Gewährung von Benutzervorteilen wie Ausnahmen von Fahrverboten in bestimmten Zonen (Kennzeichnungsverordnung) oder bei der Mauthöhenverordnung Bezug genommen werden kann.
Tiefensee: Nutzfahrzeuge werden sauberer
30. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt technische Anforderungen an Partikelminderungssysteme fest