Von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffene Unternehmen können für den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III, der vom November 2020 bis Ende Juni 2021 festgelegt wurde, staatliche Unterstützung erhalten. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - statt der bisher vorgesehenen 200.000 bzw. 500.000 Euro sind es jetzt maximal 1,5 Millionen Euro pro Monat (drei Millionen Euro für Verbundunternehmen). Diese muss nach Informationen des Bundeswirtschaftministerium nicht zurückgezahlt werden. Die konkrete Zuschusshöhe orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat in 2019.
Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. Bis dahin könnten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.
Den Antrag muss ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater für das das von der Corona-Krise betroffene Unternehmen stellen.
Die Änträge könnten gestellt werden unter: http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Antworten auf häufige Fragen finden sich unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html