-- Anzeige --

Überbrückungshilfe III: Leistungen nachgebessert, Forderungen umgesetzt

21.01.2021 09:06 Uhr | Lesezeit: 2 min
Überbrückungshilfe  III: Leistungen nachgebessert, Forderungen umgesetzt
Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen werden nun stärker berücksichtigt
© Foto: magele-picture/stock.adobe.com

Die Bundesregierung berücksichtigt die Argumente der Reisewirtschaft und bessert bei der Überbrückungshilfe III nach. Doch dem Deutschen Reiseverband (DRV) geht das noch nicht weit genug.

-- Anzeige --

Die Förderhöchstsumme bei der Überbrückungshilfe II wurde auf 1,5 Millionen Euro erhöht, doch verbundene Unternehmen werden nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigt. Die Bundesregierung berücksichtigt die Argumente der Reisewirtschaft und bessert bei der Überbrückungshilfe III nach. Das sei ein gutes Zeichen, teilt der DRV in einer aktuellen Stellungnahme mit, aber eine Reihe von Punkten sollte weiter verbessert werden.

Positiv bewertet der Verband, dass Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen stärker berücksichtigt würden. Die bisher vorgesehenen Regelungen wurden nunmehr ergänzt, so dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50-prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden können.

Auch die monatlichen Höchstbeträge werden deutlich erhöht: Unternehmen können nun bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten, statt 200.000 beziehungsweise 500.000 Euro. Das ist eine willkommene Unterstützung für verbundene Unternehmen, weil so auch kleinere Filialen größere Chancen haben, von den Leistungen zu profitieren.

Der DRV begrüßt, dass der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III auch rückwirkend für November und Dezember 2020 gilt. Hilfreich sei zudem, dass die Insolvenzantragspflicht nun bis Ende April ausgesetzt bleibt.

Der Verband fordert aber zugleich weitere Anpassungen und Klarstellungen vor allem für den Reisevertrieb. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass für Reisen aus dem Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfall- und Vorbereitungskosten geltend gemacht werden können. Diese umfassen zum einen externe Ausfall- und Vorbereitungskosten. Zum anderen wird zur Unterstützung interner Kosten des Personalaufwands eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent der Ausfall- und Vorbereitungskosten gewährt. Leistungen aus der Überbrückungshilfe I und II sind anzurechnen. Wie sich diese Regelungen auf den Reisevertrieb auswirken, muss nach Ansicht des DRV noch detailliert ausgewertet werden.

Neben den positiven Nachjustierungen bleiben einige Punkte ungelöst. So sei es nach Auffassung des DRV sehr bedauerlich, dass bei dem Thema entgangene Provisionen in der Überbrückungshilfe III noch keine bessere Lösung gefunden worden sei. Die Reisewirtschaft bemängelt hier, dass als Bezugsgröße das Jahr 2020 und die erste Hälfte 2021 angesetzt würden. Da derzeit kaum Buchungen generiert wurden und werden, sollte die Fördersystematik geändert und auf die Umsätze des Referenzzeitraums 2019 abgestellt werden.

Auch die Problematik der verbundenen Unternehmen bleibe weiter ungelöst. Zwar profitieren die Unternehmen laut DRV von der Anhebung der Förderhöhe, aber es bleibt weiter bei der Regelung, dass verbundene Unternehmen nur einen gemeinsamen Förderantrag stellen können. Hier sollte die Bundesregierung eine vernünftige Definition finden, damit sich die Hilfen nicht wettbewerbsverzerrend auswirken. Kritisch ist dabei, dass die Gesamtobergrenze von vier Millionen Euro pro Unternehmen bestehen bleibt. Das heißt, der neue monatliche Höchstbetrag kann nicht einmal drei Monate genutzt werden. Hier müsse die Bundesregierung die bereits in Brüssel aufgenommenen Gespräche mit Nachdruck führen, damit die EU-Kommission die Förderhöchstgrenzen erhöhe. Wichtig sei für die Reisewirtschaft auch, dass die Bundesregierung zeitnah einen Plan zum schrittweisen Wiedereinstieg und Wiederbelebung der Branche vorlege. 

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.