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VDV: Das „9-Euro“-Ticket soll monatsscharf gelten

20.04.2022 08:36 Uhr
VDV: Das „9-Euro“-Ticket soll monatsscharf gelten
Das „9-Euro“-Ticket wird in den drei Sommermonaten bundesweit gelten (Symbolbild)
© Foto: RMX/Alexander Habermehl

In den drei Sommermonaten wird es mit dem „9-Euro“-Ticket ein extremes Billigticket für den ÖPNV-geben, an der konkreten Umsetzung wird derzeit gearbeitet.

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Im Zuge der Umsetzung des „9-Euro“-Tickets, das der Bund für den Zeitraum von drei Monaten bundesweit für den ÖPNV einführt, weist der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) darauf hin, dass für Neukunden Schnupper-Abos bereitstehen. Das „9-Euro“-Ticket soll vom 1. Juni bis zum 31. August dieses Jahres gelten. In den drei Sommermonaten können Menschen den ÖPNV in ganz Deutschland vergünstigt nutzen.

Um die gestiegenen Energie- und Spritpreise zu kompensieren, soll nach dem Willen der Ampelkoalition im Rahmen des Entlastungspaketes das sogenannte „9-Euro“-Ticket umgesetzt werden. An seiner konkreten Umsetzung wird derzeit noch gearbeitet. Ziel sei es, das Billigtickets sowohl Stamm- wie auch Neukunden in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, so der VDV.

Laut Angaben des VDV gelten die Tickets „monatsscharf“ für Juni, Juli und August – der Zeitraum umfasst damit einen Großteil der Sommerferien in Deutschland. Gleitende Zeiträume sind – Stand jetzt – nicht vorgesehen. Die Kosten für das Ticket belaufen sich auf neun Euro pro Monat. In Summe werden zwei Monate 18 Euro und drei Monate 27 Euro kosten.

Das „9-Euro“-Ticket ist eine einmalige Sonderaktion, die vom Bund finanziert wird. Die Preisgestaltung liegt in der Regel bei Ländern und Kommunen. Die Verkehrsunternehmen können die Preise nicht dauerhaft senken, da sonst das Verkehrsangebot mit Bus und Bahn nicht gegenfinanziert werden kann. Takte müssten ausgedünnt, Linien müssten gestrichen werden. Zudem würden damit auch wichtige Mittel fehlen, um den ÖPNV in Deutschland auszubauen, so der VDV, der abschließend erklärte: „Ab dem 1. September gelten für Abonnentinnen und Abonnenten im Grundsatz daher wieder die gewohnten Preise. Verkehrsunternehmens-spezifische Sonderaktionen sind davon ausgenommen.“

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