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VDV: Verkehrsbetriebe dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben

18.05.2022 12:05 Uhr
VDV: Verkehrsbetriebe dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben
Es gehe um die Frage, wer künftig Zugang zu den Kunden hat, betont der VDV (Symbolbild)
© Foto: Stadtwerke Münster

In einem Positionspapier zu multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen einen Gesetzesrahmen mit Augenmaß.

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Die Politik dürfe nicht zulassen, dass „Plattformbetreiber Gewinne privatisieren und die öffentliche Hand mit Kosten zurückbleibt“, fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in einem aktuell veröffentlichten Positionspapier zu multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten. Es gehe um die Frage, „wer zukünftig Zugang zu den Kundinnen und Kunden hat, sowie um die Frage, ob in einem nicht profitabel zu betreibenden Geschäft von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen Gewinnmargen im Vertrieb erzielt werden sollen, während alle für die Wertschöpfung nötigen Investitionen und laufenden Kosten den Verbünden und Verkehrsunternehmen – und damit der öffentlichen Hand – überlassen werden“, erklärte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Hintergrund ist eine für Anfang 2023 von der Europäischen Kommission angekündigte Gesetzesinitiative für multimodale, digitale Verkehrsdienste (MDMS), die sich nach Ansicht des VDV auf den Vertrieb auswirken könnte. Ziel müsse ein „europäischer Gesetzesrahmen mit Augenmaß“ sein, der sicherstelle, dass Verkehrsunternehmen und -verbünde, aber auch Kommunen und Länder, nicht letztlich ihrer finanziellen und organisatorischen Grundlagen zu Lasten der Fahrgäste beraubt werden. Hierfür hat der VDV in seinem Positionspapier folgende zehn Eckpunkte formuliert:

  1. Subsidiarität: Konzentration auf den grenzüberschreitendenden Fernverkehr, Regulierung des ÖPNV nur als erste und letzte Meile für Fernverkehrsverbindungen.
  2. Vertragsfreiheit: Die Entscheidung, ob mit bestimmten Industriepartnern oder Plattformen kooperiert werden soll oder nicht, muss in jedem Unternehmen bzw. Verbund selbst getroffen werden. Dazu gehört, ob und welche Fahrscheine zu welchen Konditionen verkauft werden sollen.
  3. Kommunale Mobilitätssteuerung: Bei der Errichtung großer Plattformen sind die Verkehrsverbünde oder Kommunen einzubinden.
  4. Mehrstufige Integration: Die Integration zwischen Verkehrsunternehmen und MDMS-Diensten sollte nicht über das hinausgehen, was im Sinne des Reisens nötig ist – also entweder die einfache Integration (Reise- und Preisinformation sowie Link zur ÖPNV-Website) oder fortgeschritten (Deep Link bzw. API).
  5. Beschränkung auf Einzeltickets: Die EU-Initiative sollte nur für Einzelfahrscheine gelten. Zeitkarten und Abonnements sollten davon nicht betroffen sein.
  6. Kosten- und Gewinnbeteiligung: Provisionen, die Verkehrsunternehmen für den Vertrieb an MDMS zahlen, müssen so geringgehalten werden, dass sie nicht zur Belastung für die Verkehrsunternehmen, Kunden und Steuerzahler werden. Sie sollten lediglich eine aufwandsbezogene Vergütung sicherstellen. Die Verkehrsunternehmen sollten ihre Daten oder Buchungssysteme auf keinen Fall kostenfrei oder zu marginalen Kosten weitergeben müssen.
  7. Faire und freiwillige Muster-Lizenzverträge: Verkehrsunternehmen und –verbünde müssen über ihre Lizenzverträge die wichtigsten Konditionen für den Vertrieb weiterhin selbst festlegen können.
  8. Gewährleistung der Sicherheit und Überprüfbarkeit von Fahrscheinen: Der EU-Vertragsrahmen sollte festlegen, dass das kontrollierende Unternehmen, welches den Fahrgast befördert, selbst die Regeln und Standards für seine Tickets sowie den Überprüfungsprozess festlegen muss.
  9. Verantwortung für den Kunden: Bei der einfachen bzw. fortgeschrittenen Integration ist das Verkehrsunternehmen bzw. der Sharing-Anbieter für die die Betreuung während der Reise verantwortlich. Bei der tiefen Integration kann in den B2B-Verträgen geregelt werden, wer verantwortlich ist. Im freien Verkauf wäre die Plattform grundsätzlich für den Kundenservice verantwortlich.
  10. Berücksichtigung der Datenwirtschaft und Datenreziprozität: Es muss sichergestellt werden, dass Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger jederzeit vollen Zugriff auf die Anfrage- und Nutzungsdaten bekommen, die bei der Vertriebsplattform eingegangen sind.

Die ÖPNV-Branche setze sich für die zunehmende Digitalisierung der Tarife und Tickets sowie für den gegenseitigen Vertrieb zwischen Verkehrsunternehmen und Verbünden ein, betont der VDV. Die Maßgabe hierfür seien aber „Vertragsfreiheit, eine faire Abrechnung im Hintergrund, und dass jeder seine Stammkunden behält“.

EU-Kommissionsvorschlag wird für 2023 erwartet

Das Papier soll laut Verband der Diskussion auf EU-Ebene diesen. Der VDV beteiligt sich an allen Schritten des seit Oktober 2020 laufenden Konsultationsverfahrens zur geplanten EU-Initiative. Der Kommissionsvorschlag wird im ersten Quartal 2023 erwartet. „Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass die Kommission keine Öffnung des Vertriebs vorgeben sollte“, sagte Wolff. Bedauerlicherweise zeige die Erfahrung, dass „privatwirtschaftliche Mobility-as-a-Service-Anbieter dort, wo sie ermöglicht wurden, vermehrt in Konkurrenz mit den bestehenden Verkehrsunternehmen und Vertriebswegen um die bestehenden Kunden gehen“.

Die öffentlichen Verkehrsunternehmen in Deutschland hätten zudem einen Wettbewerbsnachteil dadurch, dass „sie neben digitalen Ticketing-Lösungen auch weiterhin dazu verpflichtet sind, analogen Vertrieb an Automaten und in Kundencentern zu gewährleisten. Da davon auszugehen ist, dass nur Monopolstellungen in der Plattformwirtschaft gewinnversprechend sind, sollte die Politik einen gemeinwohlorientierten Ansatz verfolgen“, sagte Wolff abschließend.

Das VDV-Positionspapier finden Sie hier.

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