Alkoholsünder, die für den Modellversuch zu AIP geeignet sind, haben die Möglichkeit, ihren Führerschein zu behalten, wenn eine Wegfahrsperre in ihrem Fahrzeug verbaut ist, berichtet Auto-Medienportal.net. Denn erst nach einem negativen Alkoholtest werde der Pkw entriegelt. So sollen – verbunden mit einer verkehrspsychologischen Begleitmaßnahme – Fahrten unter Alkoholeinfluss gezielt verhindert werden.
Wer kann am Modellversuch teilnehmen?
Für den Modellversuch kommen laut Auto-Medienportal.net solche Alkoholsünder in Frage, die das erste Mal im strafrechtlich relevanten Bereich von bis zu 1,59 Promille erwischt wurden. Voraussetzung sei außerdem die Teilnahme an einer qualifizierten medizinisch-psychologischen Eingangsuntersuchung durch einen neutralen Sachverständigen.
Einige Fragen, die im Zusammenhang mit der Einführung von AIP steht, sorgten für ordentlichen Diskussionsstoff bei den Teilnehmern des Arbeitskreises. So waren beispielsweise die notwendingen juristischen Hürden, um den Einsatz des Systems rechtlich abzusichern, ein Punkt, an dem sich die Geister schieden. Einig war man sich hingegen über die Ausweitung der Maßnahmen in bestimmten Bereichen: So sollen der europaweite gewerbliche Personen- und Güterverkehr verpflichtet werden, Alkohol-Interlock-Geräte an Bord zu haben. (ts)