-- Anzeige --

Müdigkeit grob ignoriert

16.08.2020 14:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Müdigkeit grob ignoriert
© Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Ein Autofahrer kam von seinem gerade verlaufenden Fahrstreifen ab und stieß ohne zu bremsen oder auszuweichen mit dem Gegenverkehr, einem Sattelzug, zusammen. Vor Gericht ging es darum, ob der Fahrer grob fahrlässig in einen Sekundenschlaf gefallen war.

-- Anzeige --

Das Oberlandesgericht Celle sagte in diesem Fall, grob fahrlässig sei es nur, wenn der Fahrer seine Übermüdung erkannt, und er diese bewusst nicht weiter beachtet habe. Aber das müsse „positiv“ festgestellt werden, es reiche nicht aus, Übermüdung einfach anzunehmen – etwa nach den Regeln des Anscheinsbeweises. Ein Sekundenschlaf, stellte das Gericht klar, könne generell „einfach fahrlässig“ nicht vorhergesehen werden, da in diesem Fall eine Übermüdung subjektiv nicht bemerkt werde.

Im Fall des betroffenen Autofahrers konnte diese positive Feststellung nicht getroffen werden. Das Gericht verneinte also eine grobe Fahrlässigkeit.

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 14 U 8/20

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.