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Verlängerter Lockdown: Verbände fordern Nachbesserungen

20.01.2021 10:55 Uhr
Verlängerter Lockdown: Verbände fordern Nachbesserungen
Der Corona-Lockdown geht in die nächste Runde: Die Verbände aus Bustouristik und ÖPNV fordern nun eine bessere Unterstützung der Unternehmer und ein Konzept für den Restart nach der Krise
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

DTV, DRV, RDA, VIR, bdo und VDV beziehen Stellung zu den aktuellen Beschlüssen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

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Nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 19. Januar soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt werden, eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Das begrüßen der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), Norbert Kunz, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Dirk Inger, der Präsident des Internationalen Bustouristik-Verbandes (RDA), Benedikt Esser und der Vorstand des Verbandes Internet Reisevertrieb (VIR), Michael Buller: „Wir sind überzeugt: Mit einem abgestimmten Konzept, das stimmige Quarantäne- sowie Teststrategien beinhaltet, klare Hygiene- und Schutzregeln und eine differenzierte Betrachtung der einzelnen touristischen Segmente enthält, ist sicheres Reisen nach der zweiten Corona-Welle wieder möglich.“

ÖPNV-Rettungsschirm fortführen und anpassen

Eine faire finanzielle und strukturelle Entschädigung für im ÖPNV tätige Busunternehmen fordert zusätzlich der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Denn die neuen Beschlüsse zielen auch auf die Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ab, wobei die Busunternehmen weiterhin die Mobilität der Bürger sicherstellen müssen, betont der Verband. Der bereits aufgelegte ÖPNV-Rettungsschirm müsse 2021 effektiv weitergeführt werden. bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard betont: „Der bisherige ÖPNV-Rettungsschirm wurde nur bis August 2020 beihilferechtlich notifiziert. Private Unternehmen, die keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag haben, bekommen daher nur bis zu einer Grenze von 800.000 Euro insgesamt Hilfen. Da unsere Mitglieder zumeist ÖPNV und Reiseverkehre gleichermaßen anbieten, sind sie aufgrund der Corona-bedingten Schließungen ihrer Reiseverkehre auf weitere Hilfen angewiesen. Die 800.000 Euro sind daher nach fast einem Jahr Pandemie bei diesen Betrieben ausgeschöpft. Die absolut notwendige Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens wurde von der EU-Kommission bislang abgelehnt. Diese hat dafür die Möglichkeit einer Fixkostenregelung eingeräumt, die parallel zu den Kleinbeihilfen angesetzt werden kann. Solange der Kleinbeihilfenrahmen nicht durch die EU erhöht wird, muss diese Fixkostenregelung Grundlage des ÖPNV-Rettungsschirmes werden.“

Bessere Regelungen für Mischbetriebe

Mit Blick auf die Überbrückungshilfen der Bundesregierung plädiert der bdo für Verbesserungen, die unter anderem der Rolle der sogenannten Mischbetriebe in der Busbranche besser gerecht werden. Bislang greifen die Hilfsprogramme nur unzureichend bei Unternehmen, die sowohl im Gelegenheitsverkehr wie auch im ÖPNV tätig sind, so der Verband. Zur aktuellen Situation mit neuen Regeln für den ÖPNV stellt der bdo zudem fest, dass die Verantwortung für die Durchsetzung der zuletzt beschlossenen erweiterten Maskenpflicht nicht den Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten aufgebürdet werden darf.

Keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV

Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), ergänzt: "Im aktuellen Lockdown nutzen nur noch 30 bis 40 Prozent der sonst üblichen Fahrgäste den ÖPNV. Allerdings darf der für viele Fahrgäste nach wie vor notwendige ÖPNV-Betrieb nicht zu stark eingegrenzt werden." Zur verschärften Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr sagt er: „Zahlreiche nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt. Die Verkehrsunternehmen setzen seit Beginn der Pandemie auf erhöhte Reinigung der Fahrzeuge und auf Lüftungskonzepte, die in kurzen Intervallen einen regelmäßigen Luftaustausch gewährleisten. Daher halten wir eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV grundsätzlich für nicht notwendig, werden diesen Beschluss aber selbstverständlich unterstützen und stehen den zuständigen örtlichen Behörden bei der Durchsetzung begleitend zur Verfügung. Unklar ist in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, wie allein aufgrund einer Sichtkontrolle die richtigen von den falschen Masken unterschieden werden sollen."

Telefonierverbot im Bus wie in Spanien?

Zur weiteren Bekämpfung der Pandemie in Deutschland zeigt sich Wortmann Medienberichten zufolge offen für ein Telefonierverbot im öffentlichen Nahverkehr, wie es bereits in Spanien umgesetzt wurde. Allerdings sei diese Maßnahme kaum zu kontrollieren, weshalb der VDV-Präsident hier an die Vernunft der Menschen appelliert, zum Schutz anderer auf das Telefonieren in Bus und Bahn zu verzichten.

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