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Vollumfänglich verpatztes Wendemanöver

12.09.2020 10:18 Uhr | Lesezeit: 2 min
Vollumfänglich verpatztes Wendemanöver
© Foto: Robert Schlesinger/picture-alliance

Eine Kfz-Fahrerin hatte vor, auf ihr Grundstück abzubiegen, dazu musste sie auf der Fahrbahn wenden. Ein anderer Fahrer kam der Frau entgegen. Als er der Wendenden ausweichen wollte, krachte er gegen den Bordstein und erlitt einen Schaden an seinem Auto. Diesen wollte er ersetzt haben, nicht nur die 50 Prozent, die ihm von der gegnerischen Versicherung angeboten wurden.

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Für das Landgericht Wuppertal war die Sache eindeutig: Die wendende Kfz-Fahrerin sei vollumfänglich schuld, hieß es im Urteil. Das ergebe sich aus den Anscheinsbeweisen, nach denen zum einem beim Wenden in der Regel der Wendende für einen Unfall verantwortlich sei, und zum anderen der Linksabbiegende – so wie im Fall.  

Selbst wenn sich die Unfallbeteiligten nicht berührt hätten, gälten diese Grundsätze. Nach Ansicht des Gerichts darf der Geschädigte, der einen Unfall vermeiden will, nicht schlechter gestellt sein, als der, der den Unfall hervorgerufen hat.

Landgericht Wuppertal

Aktenzeichen 9 S 201/19

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