Die Pflicht zur Ausstattung mit einem RDKS gilt seit seit Juli vergangenen Jahres für neu typengenehmigte Fahrzeuge der Fahrzeugklassen N1-3 (Kfz zur Güterbeförderung, z. B. Lkw, Lieferwagen), M2+3 (Kfz zum Zweck der Personenbeförderung, z. B. Busse, Wohnmobile > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, zGG) und O3+4 ((Sattel-)Anhänger > 3,5 t zGG), ab Juli 2024 werden sie für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen Pflicht.
„Bei Fahrzeugen, die der RDKS-Pflicht unterliegen, ist das Reifendruck-Kontrollsystem Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)“, so erklärt Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV). „Damit die ABE nicht erlischt, muss jederzeit sichergestellt sein, dass das RDKS nach einem Reifenpannenservice oder einem regulären Reifenservice, wie zum Beispiel dem Wechsel von Zugfahrzeugen auf Winterbereifung oder dem achsweisen Reifentausch bei Trailern, wieder ordnungsgemäß funktioniert.“ Hier sieht der Reifenfachverband jedoch noch einige Hürden für den Reifenfachhandel, der in Deutschland rund 90 Prozent der Reifen-/Pannen-Servicearbeiten im Segment Nutzfahrzeuge abwickelt, Schließlich sei RDKS bei Nutzfahrzeugen um einiges komplexer als bei Pkw, so Schwämmlein.
Welche Systeme kommen zum Einsatz?
Aktuell sei davon auszugehen, dass keine indirekten, sondern nur direkte (RDKS-Sensor-basierte) Systeme zum Einsatz kommen werden. Hierbei gibt laut Verband es jedoch viele Sensor-/Ventilvarianten, die Reifenservicespezialisten sowohl vom Handling als auch von der Lagerhaltung (Ersatzsensoren) her vor Herausforderungen stellen. Hinzu komme, dass bei den motorisierten Fahrzeugeinheiten wie den Bussen der Zugang zur OBD-Schnittstelle des Fahrzeugs, der etwa für das Konfigurieren oder Anlernen von RDKS-Sensoren erforderlich ist, von einigen Fahrzeugherstellern immer mehr eingeschränkt werde. Über die im Reifenhandel für den RDKSService an Pkw weit verbreiteten Handheld-Geräte zur RDKS-Diagnose und -Programmierung
werde dann eine Wiederherstellung der RDKS-Funktion nach Reifenservice oder Pannenhilfe nicht zu leisten sein.
Und: Fahrzeuge mit „Autolocation“-Funktion, die ein selbstständiges Anlernen oder Erkennen einer neuen Sensor-ID oder -position sichert, setzen meist einen mehr oder weniger langen Fahrzyklus voraus, und das wiederum die entsprechende, meist aber nicht vorhandene Fahrerlaubnis des Servicepersonals, so der Verband weiter,
Fragen über Fragen, von denen einige laut BRV auch seitens der Fahrzeughersteller nach wie vor ungeklärt sind.