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VDV: Möglichkeit zur Nutzung von Dieselersatzkraftstoffen verbessert

27.02.2024 11:37 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die positiven Effekte würden sich auch auf Bestandsflotten auswirken, so die Einschätzung des VDV
© Foto: VGN/Gaspar-Klein

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat begrüßt, dass der Bundestag Gas-to-Liquid Kraftstoffe als „sauber“ klassifiziert hat.

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„In einer Zeit, in der die Mobilitätsbranche einen tiefgreifenden technischen und organisatorischen Wandel vorantreibt, setzen wir uns für pragmatische und nachhaltige Lösungen ein, die Planungssicherheit gewährleisten“, sagte Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Der Verband begrüße daher ausdrücklich, dass „der Bundestag mit der Änderung des Gesetzes zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge keine Verschärfung gegenüber der Clean Vehicles Directive (CVD) der EU fordert. Damit wird Notwendigkeit anerkannt, die Branche durch umsetzbare Maßnahmen zu unterstützen“, so Wortmann.

Besonders positiv sehe man „die verbesserten Möglichkeiten zur Nutzung von Dieselersatzkraftstoffen“, sagte Wortmann. Dies sei „ein entscheidender Faktor, um die Luftreinhaltung vor Ort zu verbessern und die Emissionen in unserer Bestandsflotte wirksam zu vermindern. Der große Vorteil dabei: Die positiven Effekte wirken sich auch auf die Bestandsflotten aus. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die ehrgeizige Umstellung auf Elektromobilität – es geht hier immer um Flotten, Infrastruktur und Personal – eine umfassende Finanzierungsunterstützung durch Bund und Länder erfordert“. Nur so könnten die Verkehrsunternehmen die „notwendigen Investitionen tätigen und einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten, ohne die Mobilität unserer Fahrgäste einzuschränken“.

VDV sieht eine „sachgerechte Wende“

Der VDV wies darauf hin, dass die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen „deutliche Unterschiede zu den bisherigen Überlegungen in diesem Jahr“ zeigen. Der VDV wertete es daher als „sachgerechte Wende“, dass kein Verbot für den Einsatz von Ersatz-Kraftstoffen auf fossiler Basis, letztlich auch Reststoffen aus der Industrie, festgeschrieben wurde. Zudem ist eine Quote von 42,5 Prozent für leichte Nutzfahrzeuge vorgesehen, was man ebenfalls begrüße.

Der VDV hatte sich in intensiven Gesprächen für den Einbezug von Kraftstoffen nach DIN EN 15940 eingesetzt. „Wir begrüßen die geplante Novellierung des Saubere-Fahrzeuge-Gesetzes, insbesondere die Neuregelung, die unter anderem Gas-to-Liquid (GtL)-Kraftstoffe weiterhin als ‚sauber‘ einstuft. Dies ist nach Abwägung aller Argumente die sachgerechte Entscheidung und steht im Einklang mit der EU-Richtlinie für saubere Fahrzeuge, denn GtL in Verbindung mit CO2-Kompensationszertifikaten ist eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität im ÖPNV“, sagte Wortmann.

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