Die Digitalisierung verändert die Reisebranche tiefgreifend. Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, X (vormals Twitter) oder LinkedIn sind heute unverzichtbare Instrumente zur Kundenbindung, Markenbildung und Werbung. Gleichzeitig birgt ihre Nutzung rechtliche Risiken – insbesondere im Bereich Datenschutz. Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat jetzt einen Datenschutzhinweis veröffentlicht, um die Möglichkeiten und Chancen der Social Media-Nutzung sicherer zu machen.
Der DRV-Datenschutzhinweis zeigt: Die Nutzung von Social Media bietet der Reisebranche laut DRV „enorme Chancen – vorausgesetzt, sie erfolgt rechtskonform und strategisch durchdacht“. Unternehmen müssen bei der Nutzung von Social Media zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten – von Impressumspflichten über Urheberrechte bis hin zu datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Schon einfache Interaktionen wie Likes oder Kommentare führen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und können rechtliche Folgen haben, wenn Informationspflichten oder Einwilligungen fehlen.
Bußgelder und Reputationsschäden vermeiden
Die rechtssichere Gestaltung von Social-Media-Auftritten ist laut DRV unerlässlich, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden. „Unternehmen sollten sich regelmäßig über rechtliche Entwicklungen informieren, ihre Profile und Inhalte prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen“, so der Verband. Nur so lasse sich das volle Potenzial von Social Media ausschöpfen und gleichzeitig das Risiko rechtlicher Konflikte minimieren.
Das vollständige, vom DRV-Ausschuss Datenschutz erstellte, Informationspapier bietet eine praxisorientierte Übersicht zu allen relevanten Anforderungen, aktuellen Urteilen und Handlungsempfehlungen. DRV-Mitglieder können den aktuellen Datenschutzhinweis im Mitgliederbereich auf drv.de unter Datenschutz kostenlos herunterladen.