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Covid-19: gbk warnt vor erneuter Begrenzung der Fahrgastzahlen

27.07.2021 12:23 Uhr
Covid-19: gbk warnt vor erneuter Begrenzung der Fahrgastzahlen
Hermann Meyering hat sich gegen erneute Fahrgastbegrenzungen in Reisebussen ausgesprochen
© Foto: Gütegemeisnchaft Buskomfort

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg die Marke von 35 überschreiten, droht Busreiseveranstaltern in diesem Bundesland eine erneute Begrenzung der Auslastung ihrer Busse.

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Vor dem Hintergrund steigender Corona-Inzidenzen in Deutschland hat sich die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) gegen erneute Begrenzungen der Fahrgastzahlen in Reisebussen ausgesprochen. Die gbk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass falls die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg die Marke von 35 überschreiten sollte, den Busreiseveranstaltern in diesem Bundesland eine erneute Begrenzung der Auslastung ihrer Busse droht.

Die gbk hält das nicht nur im wirtschaftlichen Interesse der Branche, die als Folge der pandemiebedingten Beschränkungen und Verbote in ihrer Existenz massiv bedroht ist, für unangemessen. Da ein hoher Teil der Bevölkerung – und mit den Senioren die Hauptzielgruppe der Bustouristik vollständig – geimpft ist, muss nach Meinung des Verbands die Bedrohung durch das Virus und seine Mutanten neu bewertet werden.

Busse sind mit antiviralen Filtern ausgerüstet

„Reisebusse sind mit hochwertigen Klimaanlagen ausgestattet, die alle ein bis zwei Minuten für einen kompletten Luftaustausch im Fahrgastraum sorgen“, erklärte der gbk-Vorsitzende Hermann Meyering in einem Schreiben an den baden-württembergischen Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) und fügte hinzu: „Zudem haben viele Busreiseveranstalter ihren Fuhrpark mit antiviralen Filtern aufgerüstet, die 99 Prozent der Aerosole unschädlich machen.“

Nach einer langen Zeit mit vielen Entbehrungen könnten die Menschen auf einer Busreise ihr Bedürfnis nach Abwechslung und Geselligkeit laut Meyering unter geordneten und kontrollierten Bedingungen befriedigen. „Deshalb fordern wir, die Risiken möglicher Ansteckungen mit dem Corona-Virus sorgfältig gegen die psychischen Kollateralschäden einer restriktiven Gesundheitsvorsorge abzuwägen“, so Meyering abschließend.

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