Touristik: Mehr Gestaltungsspielraum bei der Arbeitszeit

02.06.2026 11:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Reisebuchung im Reisebüro
Die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit könnte Betrieben und Beschäftigten in der Touristik mehr Gestaltungsspielraum geben, betonen die Verbände
© Foto: picture alliance/Keystone/Martin Ruetschi

Die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt“ wird inzwischen von einem breiten Bündnis von Verbänden unterstützt, davon auch viele aus der Tourismuswirtschaft.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und wachsender Anforderungen an flexible Arbeitsmodelle haben sich 14 Wirtschafts- und Branchenverbände einer Initiative des DEHOGA-Bundesverbandes angeschlossen. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie, um Betrieben und Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen.

Gestaltungsspielraum für Betriebe und Beschäftigte

Deutschland steht wirtschaftlich unter erheblichem Druck, es gebe „faktisch kein Wachstum, dafür steigende Kosten durch Inflation, Steuern und Abgaben sowie Bürokratie belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland“, so die Wirtschaftsverbände. Die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit wurde im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart und könnte Betrieben wie Beschäftigten den nötigen Gestaltungsspielraum geben, den es gerade jetzt braucht. So könnte sie einen Beitrag dazu leisten, Produktivität und Beschäftigungsbedingungen gleichermaßen zu verbessern. Nach vorliegenden Informationen soll das Bundesarbeitsministerium noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf einbringen.

Bedeutung für die mittelstandsgeprägte Tourismuswirtschaft

Die Initiative „Wochenarbeitszeit jetzt“ will Menschen aus der Praxis zu Wort kommen lassen. Man wolle deutlich machen, es gehe nicht um „mehr Arbeit, sondern mehr Freiheit bei der Verteilung von Arbeitszeit“. Aus Sicht der Verbände sind sowohl die Bewältigung von Auftragsspitzen und Krisenintervention als auch schlichtweg die bessere Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt, Pflege und Beruf im Fokus. Dies gilt sowohl für die mittelstandsgeprägte Tourismuswirtschaft wie Hotellerie und Gastronomie, Reisebüros und Veranstalter, aber auch für die Live-Kultur sowie die Veranstaltungs- und Messewirtschaft.

Möglichkeiten europäischer Regelungen nutzen

Insgesamt gelte es, „die Möglichkeiten europäischer Regelungen zu nutzen, um die Wirtschaft zu stärken und zugleich den Wünschen vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzukommen“. Das Bündnis erstreckt sich derzeit über folgende Verbände:

  • asr Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband
  • AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft
  • BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft
  • Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD)
  • Bundesverband der Deutschen Incoming-Unternehmen
  • Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
  • Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT)
  • Deutscher Caravaning Handels-Verband
  • Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband (DEHOGA Bundesverband)
  • Deutscher Reiseverband (DRV)
  • EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren
  • Hotelverband Deutschland (IHA)
  • LiveMusikKommission (LiveKomm)
  • Verband Deutsches Reisemanagement (VDR)
  • VDVO – Verband der Veranstaltungsorganisatoren

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